Die medizinisch-psychologische Untersuchung auf dem Pruefstand. MPU als Instrument der Verkehrssicherheit. Wer prueft die Pruefer. Alternativen

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist schon seit ueber 40 Jahren auf mehreren Deutschen Verkehrsgerichtstagen (VGT) fachwissenschaftlich behandelt worden. Dies zeigt, dass man sich in der Fachwelt intensiv mit dem Problem der Vereinbarkeit der verfassungsrechtlich garantierten Verkehrsfreiheit und der aus Gruenden der Verkehrssicherheit gebotenen, international anerkannten Begutachtung von Kraftfahrern auseinander setzt. Einleitend wird ueber die 6., 12. und 17. VGT berichtet, die sich mit der Pruefung der Fahrtauglichkeit auseinander gesetzt haben. Der 35. VGT 1997 gab grundsaetzliche Empfehlungen fuer die Entwicklung der MPU, was sich in der Herausgabe der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" im Jahr 2000 sowie einer Kommentierung dazu niederschlug. Im Jahr 1999 wurde festgelegt, dass die MPU nur unter den gesetz- und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen fuer genau bezeichnete Gruppen von Fahrerlaubsnisbewerbern und -inhabern bestimmt ist. Das neue Fahrerlaubnisrecht fuehrte zu einem auffaelligen Rueckgang der MPU-Zahlen; ausschlaggebend dafuer war neben anderen Gruenden die genauen Tatbestandsmerkmale zur Alkoholauffaelligkeit. Es wird berichtet ueber die Geschichte der jetzigen Begutachtungsstellen fuer Fahreignung; die Voraussetzungen fuer die Anerkennung, Pruefung und nachgehende Kontrollen sowie die Evaluation der Gutachten, Einschaetzungen durch die Begutachteten und die Verkehrsbehoerden. Des Weiteren werden Vorschlaege gemacht zur Verbesserung der Begutachtungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Alternativen zur Begutachtung nicht erkennbar sind. Es wird festgestellt, dass die MPU durch die Akkreditierung der Traeger der Begutachtungsstellen sowohl im Verfahren ihrer Anerkennung als auch bei der Begutachtungsarbeit einer laufenden wirksamen Kontrolle unterworfen wird. Der VGT, die Rechtsprechung der Fachgerichte und die Verkehrsverwaltungen, insbesondere auch die Bundesanstalt fuer Strassenwesen (BASt), sind auch weiterhin zur sorgfaeltigen Beobachtung der Leistungen der Gutachterstellen und der Aussagekraft ihrer Gutachten aufgerufen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 12-7
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01468733
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 9 2013 9:04AM