Oeffentlichkeitsbeteiligung - Beschleunigung - Akzeptanz: Vorschlaege zur Verbesserung der Akzeptanz von Grossprojekten durch Oeffentlichkeitsbeteiligung

Infrastrukturprojekte, insbesondere wenn sie eine gewisse Groesse und Bedeutung erreichen, erzeugen haeufig Widerstaende in Teilen der betroffenen Bevoelkerung. Der Aufsatz macht vor diesem Hintergrund Vorschlaege zur Verbesserung der Akzeptanz solcher Projekte, insbesondere durch umfassende Beteiligung der Oeffentlichkeit. Ein Beispiel dazu ist die Konfliktmoderation beim Grossprojekt "Stuttgart 21", die erst eine argumentative Auseinandersetzung mit diesem Projekt ermoeglichte. Bei politisch umstrittenen Grossprojekten sollte daher frueh eine offene, kontinuierliche und transparente Auseinandersetzung angestrebt werden. Obwohl das Nationale Recht und das EU-Recht bereits eine umfassende Beteiligung der Oeffentlichkeit vorsieht - und diese auch praktiziert wird - kommt es immer wieder, trotz eines rechtskraeftigen Planfeststellungsbeschlusses, nachtraeglich zu massiven Protesten der Oeffentlichkeit. Dies gibt Anlass, ueber Veraenderungen bei Beteiligung der Oeffentlichkeit nachzudenken. Ansetzen kann man bei einer verbesserten Oeffentlichkeitsbeteiligung im gesamten Verfahren, bei einer Verbesserung der Mitgestaltung statt des Instruments des vorgezogenen Rechtsschutzes und einer Einbindung der Oeffentlichkeit zu einem fruehen Zeitpunkt. Zur Verbesserung der Beteiligung der Oeffentlichkeit kann zum Beispiel eine im Vorfeld aufgestellte Handlungsanweisung der Vorhabenstraeger sehr dienlich sein, die insbesondere das moegliche Vorgehen bei den Eroerterungsterminen hinterfragt und festlegt. Wesentlich fuer die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen sind Transparenz und Kommunikation. Diese an sich selbstverstaendlichen Grundsaetze werden leider noch nicht bei allen Vorhabenstraegern hinreichend beruecksichtigt. Letztlich wird man nur durch Transparenz die notwendige Akzeptanz der Oeffentlichkeit erreichen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes, nach dem jeder Einzelne Anspruch auf Zugang zu den Informationen hat. Hier sollten die Zulassungsbehoerden aktiv und nicht nur zurueckhaltend die Information der Buerger und Buergerinnen betreiben. Bei Vorhabenstraegern und Behoerden verzeichnet man haeufig ein mangelhaftes Verfahrensmanagement. In diesem Bereich sind dringend Verbesserungen erforderlich, wobei durchaus auch die Beteiligung professioneller privater Projektmanager sinnvoll sein kann, wenn es nicht moeglich ist, das eigene Personal entsprechend auszubilden. Bestrebungen der Bundesregierung, auf den Eroerterungstermin zu verzichten und/oder den Teilnehmerkreis einzuschraenken sind eher kritisch zu sehen, denn dadurch koennte die Chance auf eine sachliche Auseinandersetzung vertan werden. Im Gegenteil macht es mehr Sinn, die Durchfuehrung des Eroerterungstermis zu optimieren als ihn abzuschaffen. Eine Mediation kann eine Eroerterung nicht ersetzen, sondern lediglich ergaenzen, zumal die Mediation auch rechtlich an Grenzen stoesst. Neben Maengeln in der Durchfuehrung der Oeffentlichkeitsbeteiligung leidet die Buergermitwirkung im Zulassungsverfahren daran, dass sie haeufig zu spaet einsetzt. Abhaengig vom jeweiligen Gesetzesbereich sollten hier alle Moeglichkeiten eines fruehen Beginns ausgeschoepft werden. Dies kann zum Beispiel vor der Antragstellung durch eine Voreroerterung des Projekts mit der Oeffentlichkeit erfolgen. Die Durchfuehrung einer solchen Voreroerterung sollte rechtlich verpflichtend gemacht und nicht in das Ermessen der Behoerde gestellt werden.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 364-73
  • Serial:
    • FELSBAUMAGAZIN
    • Issue Number: 6
    • Publisher: VGE VERLAG GMBH
    • ISSN: 1866-0134

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01445091
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 11 2012 9:12AM