Fuehrung des Radverkehrs in Einbahnstrassen

Einbahnstrassen stellen innerorts besonders haeufige Barrieren fuer den Radverkehr dar. Da sie vorrangig der Lenkung des Kfz-Verkehrs dienen, sollten Radfahrer grundsaetzlich von dieser Regelung ausgenommen werden. Dazu gibt es entsprechend den verkehrlichen Gegebenheiten verschiedene Loesungsmoeglichkeiten. In Tempo 30-Zonen wurden durch die Aenderungen der Verwaltungs-Vorschrift zur Strassenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) von 2009 die verkehrsrechtlichen Anforderungen an eine Oeffnung fuer gegengerichteten Radverkehr aufgrund der guten Erfahrungen erheblich reduziert. Damit wurden die Moeglichkeiten, die Durchlaessigkeit von Verkehrsnetzen fuer Radfahrer zu erhoehen und Radverkehrsnetze vergleichsweise kostenguenstig zu komplettieren, weiter verbessert. Die Oeffnung von Einbahnstrassen ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag zur Foerderung des Radverkehrs und der Erhoehung der Verkehrssicherheit. (A) (Loseblattsammlung, 59. Lieferung, 2010, Ordner 4, Kapitel 5.3.1.1.)

  • Authors:
    • ALRUTZ, D
  • Publication Date: 2010

Language

  • German

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Filing Info

  • Accession Number: 01354194
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 19 2011 1:03PM