Einfuehrung der Radhelmpflicht fuer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Seit 31.5.2011 ist in Oesterreich fuer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr beim Radfahren auf oeffentlichen Strassen das Tragen eines Sturzhelms vorgeschrieben. Im Beitrag werden zunaechst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Radhelmpflicht in Oesterreich und Europa sowie ein Ueberblick ueber das Unfallgeschehen im Radverkehr, ueber Kopfverletzungen nach Radunfaellen und ueber Helmtragequoten praesentiert. Im Anschluss werden die Ergebnisse einer Kurzstudie dargestellt, die das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit (KFV) zur Frage der Effektivitaet von Fahrradhelmen bei Kindern durchfuehrte. Dabei wurden Radfahrunfaelle von Kindern unter 12 Jahren im Zeitraum 2005 bis 2009 untersucht. 55 Prozent der Kinder, die beim Unfall keinen Helm trugen, aber nur 26 Prozent der Kinder mit Helm erlitten Kopfverletzungen. Unter der Annahme, dass alle Kinder unter 12 Jahren auf Strassen mit oeffentlichem Verkehr sowie abseits des Strassenverkehrs einen Helm beim Radfahren tragen, ergibt sich - bei gleichbleibender Zahl an spitalsbehandelten Verletzten - ein geschaetztes Reduktionspotenzial von etwa 900 Kopfverletzungen pro Jahr fuer diese Altersgruppe. (KfV/K)

  • Availability:
  • Authors:
    • STEINER, M
    • Bauer, R
    • SALAMON, B
    • ROBATSCH, K
  • Publication Date: 2011

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 265-9
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01352726
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 28 2011 7:35AM