Wenn ein oesterreichischer Fuehrerschein im Inland zur auslaendischen Lenkberechtigung wird!

Paragraf 30 Absatz 3 Fuehrerscheingesetz (FSG) ordnet in Ausfuehrung von Artikel 11 Absatz 2 Fuehrerschein-Richtlinie (RL) an, dass sich eine auslaendische EWR-Lenkberechtigung bei Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes (Artikel 12 Fuehrerschein-RL) nach Oesterreich in eine oesterreichische Lenkberechtigung umwandelt. Bei konsequenter Beachtung dieses Artikels der Fuehrerschein-RL muss daher eine oesterreichische Lenkberechtigung bei Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in einen anderen Unionsstaat in analoger Weise auch zu einer auslaendischen EWR-Lenkberechtigung mutieren. Als Folge davon ist bei einem Entzug einer solchen auslaendischen Lenkberechtigung - obwohl durch einen oesterreichischen Fuehrerschein dokumentiert - nicht mehr nach Paragraf 24 FSG und folgende (Entziehung, Einschraenkung und Erloeschen der Lenkberechtigung), sondern nur mehr nach Paragraf 30 Absatz 1 FSG (Folgen des Entziehungsverfahrens fuer Besitzer auslaendischer Lenkberechtigungen) vorzugehen. (KfV/K)

Language

  • German

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  • Pagination: 152-5
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  • Accession Number: 01341949
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jun 10 2011 8:58AM