Befristung und Beschraenkung der Fahrerlaubnis - Europarechtliche Vorgaben, Altersbegrenzung, Pflichtuntersuchung -

Mit der 3. Fuehrerscheinrichtlinie von 2006 (EU-Richtlinie 2006/126/EG) werden ab 2013 europaweit Regelungen ueber die Fristen fuer die Gueltigkeit von Fuehrerscheinen verbindlich und spaetestens bis zum Ende der derzeitigen Regelungen am 19.01.2013 muessen dafuer diesbezuegliche nationale Umsetzungsvorschriften erlassen werden. Deutsche Regeln ueber Befristungen und Beschraenkungen von Fahrerlaubnissen muessen plausibel und verfassungskonform die Ziele der neuen Richtlinie umsetzen. Das Mass der Reglementierung der Freiheit des Kraftfahrers darf nicht ueberschritten und die vorbeugende Gefahrenabwehr zu Lasten des Kraftfahrers darf nicht zu weit vorverlagert werden. Regelungen ueber kuerzere Befristungen und angeordnete Pflichtuntersuchungen fuer die Erneuerung der Erlaubnis koennen unverhaeltnismaessige Eingriffe darstellen, wenn auf Grund einer langen Fahrpraxis kein Anlass zu Zweifeln an der Fahrtauglichkeit des Kraftfahrers besteht. Exakte Massstaebe zum Rang der Verkehrsfreiheit und zum Schutz des Persoenlichkeitsrechts sind vom Bundesverfassungsgericht mehrfach entwickelt worden. Der Beitrag erlaeutert das Massgebot der Verfassung hinsichtlich der Begrenzung von Fahrerlaubnissen, stellt die neuen europarechtlichen Vorgaben fuer die Befristung von Fahrerlaubnissen vor und erklaert, wie eine massvolle Belastung der Fuehrerscheininhaber in Bezug auf aerztliche oder psychologische Begutachtungen im Rahmen des neuen Rechts hergestellt werden kann. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die fuer die Nationalen Umsetzungsregelungen vorgesehenen Regelungsspielraeume bei den Entscheidungen ueber die Abkuerzung einzelner Gueltigkeitsfristen vom Bundestag, Bundesrat und Bundesverkehrsminister im Rahmen der Umsetzung in deutsches Fahrerlaubnisrecht nur bei verkehrsordnungsrechtlicher Erforderlichkeit durch besondere Regelungen ausgefuellt werden duerfen. Es gelten das Massgebot, die Verkehrsfreiheit, die Berufsfreiheit und die staatliche Schutzpflicht vor Verkehrsgefahren. Die im Fahrerlaubnisrecht nicht ausgeschlossene Moeglichkeit der Beschraenkung der Fahrerlaubnis auf einzelne Fahrzeugarten bei Verkehrsauffaelligkeiten und Zuwiderhandlungen muss kuenftig im Einzelfall an diesen obersten Grundsaetzen der Verfassung gemessen werden.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01334731
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 1 2011 7:55AM