Atemalkoholanalyse und Strafverfahren - unvereinbar? - Eine aktuelle Bestandsaufnahme -

Der Arbeitskreis "Atem- und Blutalkoholmessung auf dem Pruefstand" des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2008 beschaeftigte sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Atemalkoholmessungen und Strafrecht. Nachdem der Verkehrsgerichtstag zuletzt im Jahr 2000 die Atemalkoholanalyse als geeignetes Mittel im Strafrecht verworfen hatte wurde die Diskussion durch Forderungen der Innenminister- beziehungsweise Beschluesse der Justizministerkonferenz neu angefacht. Die Justizministerkonferenz sprach sich zuletzt 2008 gegen eine teilweise Ersetzung der allseits anerkannten Blutalkoholanalyse durch die Atemalkoholanalyse aus. Einleitend wird die gegenwaertige Rechtslage bei der Anwendung von Atemalkoholanalysen (nur zugelassen im Ordnungswidrigkeitenrecht) beziehungsweise Blutalkoholanalysen (alleiniges Beweismittel im Strafrecht) dargestellt. Im Weiteren wird die Gesetzeslage in einigen anderen europaeischen Staaten exemplarisch vorgestellt. In vielen europaeischen Laendern ist die Atemalkoholanalyse als Beweismittel im Strafverfahren anerkannt und haeufig der Blutalkoholanalyse rechtlich gleichgestellt. Anschliessend wird die Diskussion in Deutschland in den 2000er Jahren anhand einer Bestandsaufnahme der Argumente der Befuerworter und Gegner eines Einsatzes der Atemalkoholanalyse als Beweismittel im Strafrecht zusammengestellt. Ausgehend von diesen Argumenten wird der Loesungsvorschlag von Maatz (Tatbestandsergaenzung durch Neufassung des Paragrafen 316 II Strafgesetzbuch (StGB)) sowie alternativ ein Vorschlag des Autors (eine vom Straftatbestand des Paragrafen 316 II StGB getrennte, gesetzliche Beweisregel fuer die alkoholbedingte absolute Fahrunsicherheit) fuer eine Etablierung der Atemalkoholanalyse auch im Strafrecht gegenuebergestellt. Derzeit gibt es zwar kein zwingendes Erfordernis, die Atemalkoholanalyse im strafrechtlichen Bereich als gerichtsverwertbares Beweismittel zu etablieren. Der internationale Vergleich zeige aber, dass auch in Deutschland positive Effekte auf die Verkehrssicherheit zu erzielen waeren (unter anderem auch durch frei werdende personelle und finanzielle Ressourcen), wuerde man die Atemalkoholanalyse nicht nur fuer einen Teilbereich des Sanktionsrechts akzeptieren.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01334730
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 1 2011 7:55AM