Section Control - Datenschutz bei Verkehrsueberwachung - bitte warten?

Urspruenglich im europaeischen Ausland als abschnittsbezogene (verkehrsbelastungsabhaengige) Verkehrssteuerung konzipiert, kann die Technik von "Section Control" auch dazu herangezogen werden, abschnittsbezogene Geschwindigkeitsuebertretungen zu sanktionieren. In Oesterreich wurden fuer diese Form der Geschwindigkeitsueberwachung bereits seit mehreren Jahren die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, waehrend in Deutschland immer noch ueber die Einfuehrung von Section Control diskutiert wird. Es wird kurz die technische Funktionsweise dieser Anlagen, die fuer die rechtliche Einschaetzung von Bedeutung ist, dargestellt. Der Beitrag geht dann auf die zentralen datenschutzrechtlichen Probleme ein, die auch fuer den oesterreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) erkennbar waren. Anlass war die Beschwerde eines Fahrers wegen Verstoss gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten. Datenschutzrechtlich relevant ist vor allem die Tatsache, dass grundsaetzlich von allen Fahrzeugen, auch denjenigen, die die geforderte Geschwindigkeit einhalten, Fotos aufgenommen werden und dass zum anderen auch von allen Fahrzeugen Daten ausgelesen, gespeichert und verarbeitet werden, die als Kennzeichentext unmittelbar auf die Person des Halters schliessen lassen. Der VfGH stellte klar, dass dieser datenschutzrechtliche Eingriff nur unter besonderen Kriterien nach Vornahme einer Interessensabwaegung zulaessig ist. Section Control darf nicht nach Gutduenken des Strassenhalters oder der Behoerde eingerichtet werden. Datenerhebungen muessen ausserdem an Ort und Stelle angekuendigt werden. In Oesterreich ist deshalb vor Einrichtung einer Section Control-Anlage fuer die betreffende Strecke eine Verordnung seitens des Verkehrsministeriums noetig; man findet jedoch in den bisher ergangenen Verordnungen keine Ausfuehrungen, welche besonderen Umstaende es im Lichte der Rechtsprechung verlangen, dass gerade auf dieser Strecke ein Eingriff in den Datenschutz erfolgen darf. Es wurden schon Schritte seitens des Ministeriums unternommen, eine Novelle der Strassenverkehrsordnung (StVO) vorzubereiten, die sich mit den gesetzlichen Grundlagen fuer die Erfassung bildgebender Verfahren beschaeftigt. Forderungen, vor einer Einfuehrung von Section Control in Deutschland darauf zu achten, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und dass allfaelligen staatlichen Ueberwachungsbegehrlichkeiten ein klarer Riegel vorgeschoben wird erscheinen vor dem Hintergrund der technisch-organisatorischen Umsetzung in Oesterreich als durchaus realistisch begruendet. Bei der Regelung der klaren und nachvollziehbaren Interessenabwaegung durch die Behoerden in jedem Einzellfall zwischen einem Eingriff in das Datenschutzrecht und einem besonderen - ueber das gewoehnliche Mass hinausgehenden - Beduerfnis nach Hebung der Verkehrssicherheit besteht in Deutschland wie Oesterreich noch Handlungsbedarf.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01334724
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 1 2011 7:55AM