Zur Grenzwertproblematik von Ethylglucuronid als direktem Alkoholkonsummarker

Der Einsatz neuer Biomarker bei der Ethanolaufnahme erfordert eine Auseinandersetzung mit deren Sensitivitaet und Spezifitaet im Nachweis des Alkoholkonsums, insbesondere vor dem Hintergrund immer empfindlicherer Nachweismethoden. Ethylglucuronid (EtG) weist als Alkoholkonsummarker eine hohe Sensitivitaet auf. Die Spezifitaet ist abhaengig von der aufgenommenen Ethanolmenge und dem Zeitintervall zwischen Alkoholaufnahme und Probenahme. Der Einsatz von EtG fuer forensische Zwecke ist international uneinheitlich; waehrend in Deutschland fuer verkehrsmedizinische Belange ein Grenzwert von 0,1 mg/l fuer EtG vorgeschlagen wurde, reichen die Cut-off-Werte in nordamerikanischen Laboratorien von 0,1 bis 1,0 mg/l. Diesbezueglich wurde ein erstes Augenmerk auf die Nachweisbarkeit von EtG nach Aufnahme kleinster Mengen Ethanols gerichtet. In Ergaenzung zu frueheren Trinkversuchen mit Ethanoldosen von 9 g beziehungsweise 29 - 62 g wurden Untersuchungen mit Aufnahme von 1 beziehungsweise 3 g Ethanol durchgefuehrt. Aus diesen Daten sowie aus publizierten Daten von Studien mit alkoholhaltigen Hautdesinfektionsmitteln und Mundwaessern sollte eine Grundlage fuer die Differenzierung eines positiven EtG-Nachweises als Folge eines bewussten Alkoholkonsums oder aufgrund einer unbeabsichtigten Alkoholaufnahme geschaffen und ein Cut-off Wert fuer die Abstinenzkontrolle entwickelt werden. Dazu wurden nach mindestens fuenftaegiger Alkoholabstinenz und einer EtG-negativen Urinprobe die Trinkversuche jeweils circa 4 Stunden nach dem Fruehstueck mit unterschiedlichen Getraenken und Trinkmengen durchgefuehrt: In einem ersten Versuch tranken 7 Testpersonen 11 ml Sekt (11,5 Volumen-Prozent). Ein weiterer Trinkversuch wurde mit 12 Versuchsteilnehmern und jeweils 3,15 ml Whiskey (40 Volumen-Prozent) ausgerichtet. Diese konsumierten Mengen entsprechen jeweils 1 g Ethanol. Zur Aufnahme von 3 g Ethanol fuehrte ein drittes Experiment mit 33 ml Sekt (11,5 Volumen-Prozent), an dem 12 Testpersonen teilnahmen. Saemtliche Versuchsteilnehmer waren nach Selbsteinschaetzung der Gruppe der im gesellschaftlich tolerierten Rahmen Alkohol konsumierenden Personen zuzuordnen. Ueber einen Zeitraum von 24 Stunden nach der Ethanolaufnahme wurden Urinproben gewonnen und analysiert. Die ermittelte EtG-Konzentration wurde mit Daten aus der Literatur (Arbeiten von Costantino und Rohrig zu maximal erreichbaren EtG-Werten nach der Anwendung von Ethanol-haltigem Mundwasser beziehungsweise nach Gebrauch von Handdesinfektionsmittel) verglichen. Die Analyse ergab, dass der Konsum von 11 ml Sekt, entsprechend 1 g Ethanol, ohne Normierung auf die Kreatininkonzentration zu maximalen EtG-Konzentrationen von 0,35 mg/I fuehrte, nach Normierung lag die hoechste erzielte EtG100-Konzentration bei 0,25 mg/I. Nach der Aufnahme von 1 g Ethanol als Whiskey wurde eine maximale EtG-Konzentration von 0,49 mg/I beziehungsweise EtG100-Konzentration von 0,32 mg/I gemessen. Die maximal gemessenen EtG-Konzentrationen nach dem Konsum von 33 ml Sekt, gleichzusetzen mit der Aufnahme 3 g reinen Ethanols, lagen mit 1,36 mg/I (EtG100 von 1,53 mg/I) deutlich hoeher. Bei den Arbeiten von Costantino ergab sich eine maximale EtG-Konzentration von 0,3 mg/l (bei niedrigem Kreatininwert EtG 100 0,79 mg/l) innerhalb von 12 Stunden nach dem Gurgeln; bei Rohrig wurde ein EtG in einer Konzentration von 0,062 mg/l nachgewiesen. Als Fazit kann festgestellt werden, dass bisher in keiner Arbeit eine Korrelation zwischen dem aufgenommenen Ethanol und dem gebildeten EtG festzustellen war. Weiterhin fielen in den Versuchen mit sehr kleinen Trinkmengen einige Individuen durch die Nicht-Nachweisbarkeit beziehungsweise die fehlende Ausscheidung von EtG im Urin auf. Die Konzentrationen differierten bei gleichen Trinkmengen und Versuchsbedingungen individuell sehr stark. Damit fuehren die Versuche zusammen mit den deutlich differierenden bisher verwendeten Cut-off-Werten die Komplexitaet der Grenzwert-Diskussion vor Augen. Die Autoren schlagen einen Grenzwert von 0,3 mg/l EtG im Urin nach Normierung als Grenzwert zur Diskussion vor. Beitrag zum Themenblock Fahrtauglichkeit II (Alkohol und Drogen) des 35. Kongresses der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V. (DGVM) vom 12.-14. Maerz 2009 in Goslar. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D365603.

  • Authors:
    • THIERAUF, A
    • HALTER, C
    • WEINMANN, W
  • Publication Date: 2009

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01327881
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 19 2011 1:24PM