BEWEISSICHERHEIT DER ATEMALKOHOLANALYSE. GUTACHTEN DES BUNDESGESUNDHEITSAMTES

In Umsetzung von Vorschlaegen im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung von 1984 und der Resolution der Europaeischen Konferenz der Innenminister 1980 erklaerte die Bundesregierung die Absicht, einen Pruefauftrag zu erteilen, ob elektronische Atemalkohol-Testgeraete in Zukunft an die Stelle der von den Gerichten geforderten Blutprobe treten koennen. - Die Untersuchungen zeigten, dass verschiedene der auf dem Markt befindlichen Atemmessgeraete die von der Organisation Internationale de Metrologie Legale (OIML) formulierten Anforderungen an beweissichere Messgeraete erfuellen. Diese internationalen Anforderungen reichen jedoch nicht aus, um den in der Bundesrepublik Deutschland zu stellenden Anforderungen zu genuegen, die sich aus dem Vergleich mit der Blutalkoholanalyse ergeben. So ist aus physikalischen Gruenden und zur Vermeidung gezielter Messwertbeeinflussung die Beruecksichtigung der Atemtemperatur unerlaesslich. Auch die Vorgabe geschlechts- und altersspezifischer Minimalvolumina ist zur sicheren Erfassung von Alveolarluft notwendig. Die erforderliche Messicherheit und der Ausschluss einer Fremdbeeinflussung kann durch Anwendung von zwei Messsystemen mit unterschiedlicher analytischer Spezifitaet gewaehrleistet werden. Ueber das Messergebnis muss ein weitgehend automatisch erzeugtes Protokoll Auskunft geben, das auch die notwendigen Informationen fuer ein Sachverstaendigengutachten enthaelt. Aufgrund von Trinkversuchen und Praxistests lassen sich Grenzwerte fuer die Atemalkoholmessung in mg Ethanol/l Atemluft angeben, die den bestehenden Blutalkoholgrenzwerten entsprechen. Infolge derfehlenden durchgaengigen Konvertierbarkeit von Atem- in Blutalkoholkonzentrationen sind die Grenzwerte von der Wahrscheinlichkeit abhaengig, mit der aus Akzeptanzgruenden ein Atemalkoholwert kleiner als ein gleichzeitig gemessener Blutalkoholwert sein soll. Von seiten des Bundesgesundheitsamteswird eine Wahrscheinlichkeitsvorgabe von 75 Prozent und eine Erweiterung des Paragraphen 24a StVG zur Beruecksichtigung des Alkoholgrenzwertes vorgeschlagen. (A*) Titel in Englisch: Validity of the breath alcohol analysisas admissible evidence in court - opinion of the Federal Health Office -;Titel in Franzoesisch: Validite de l'analyse de la teneur en alcool de l'haleine - expertise de l'office Federal de la Sante. Bericht zum Forschungsprojekt 8741 (IDS-Nummer 704343) der Bundesanstalt fuer Strassenwesen.

  • Availability:
  • Authors:
    • SCHOKNECHT, G
    • FLECK, K
    • KOPHAMEL-ROEDER, B
  • Publication Date: 1992

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01250749
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 5:33AM