Die neue oesterreichische Gesetzgebung zum oeffentlichen Personennahverkehr aus der Sicht des Europarechts

Das "Oeffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999" (OEPNRV-G) und das neue "Kraffahrliniengesetz" (KflG) sollen laut oesterreichischem Gesetzgeber dem europarechtlich vorgegebenen Wettbewerbssystem im oeffentlichen Personennah- und -regionalverkehr (OEPNRV) gerecht werden. Das historisch gewachsene System hat zu einer fuer den Kunden im internationalen Vergleich hohen Qualitaet des oesterreichischen OEPNRV gefuehrt, erfordert aber auch grosse Summen oeffentlicher Mittel. Das OEPNRV-System ist effektiv, aber strukturelle Effizienz kann es nicht fuer sich beanspruchen. Die erklaerten Ziele der neuen Gesetze lauten, mit klaren Strukturen fuer die Organisation und Finanzierung des OEPNRV einen konsequenten Uebergang zum Bestellerprinzip bei nicht eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehrsdiensten zu schaffen und eine optimale Versorgung der Bevoelkerung mit Kraftfahrlinien zu gewaehrleisten. Der vorliegende Artikel legt dar, warum die neuen Gesetze die Erreichung dieser Ziele nicht gewaehrleisten. Der oesterreichische Gesetzgeber hat von der in der Verordnung 1191/69/EWG vorgesehenen Moeglichkeit Gebrauch gemacht, Unternehmen, deren Taetigkeit ausschliesslich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschraenkt ist, vom Anwedungsbereich der Verordnung auszunehmen, was zu einem differenzierten System der OEPNRV-Finanzierung fuehrt. Dies bedeutet, dass es im Wettbewerb um Subventionen keine Chancengleichheit gibt. Die Bestellung im Nahverkehr liegt ausschliesslich in der Kompetenz von Laendern und Gemeinden. Im Regionalverkehr ist die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft so lange und so weit zustaendig, als der Bund sie mit finanziellen Mitteln ausstattet. Die Verwendung dieser Mittel unterliegt der Planung von Laendern und Gemeinden. Stellt der Bund keine Mittel mehr bereit, sind nur noch die Laender und Gemeinden fuer die Finanzierung und Bestellung des OEPNRV zustaendig. Verschiedene Nahverkehrsunternehmen befuerchten, dass der in Aussicht gestellte Finanzrahmen nicht ausreichen wird, um die bestehende Angebotsqualitaet zu halten. Das Genehmigungsverfahren fuer eigenwirtschaftliche Verkehre entspricht in vielen Punkten weder den Anforderungen des EG-Vertrages noch der zu erwartenden sekundaerrechtlichen Auspraegung in der Novellierung der Verordnung 1191/69/EWG. Dies betrifft die Grundsaetze der Transparenz und Nichtdiskriminierung sowie die Bestimmung der Laufzeit der Konzessionen. Der Gesetzgeber hat viele Fragen offen gelassen und dies fuehrt zu erheblichen Unsicherheiten. Die Zeit, die den von der Liberalisierung des Kraftfahrlinienverkehrsmarktes betroffenen Unternehmen zur Umstellung auf das europarechtlich vorgezeichnete Wettbewerbssystem verbleibt, sollte genutzt werden. Moegliche erste Schritte in Richtung einer europarechtskonformen Finanzierung werden abschliessend skizziert. (KfV/A)

  • Authors:
    • WIMMER, N
    • WERNER, J
    • KAHL, A
  • Publication Date: 2000

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01203961
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 7:49PM