Ich bin ja genau genommen noch immer ein Suchender

Nach dem oesterreichischen Suchtmittelgesetz sind nicht bestimmte Substanzen an sich illegal, sondern deren Besitz und Missbrauch. Experten verwenden auch nicht den Begriff Drogen, denn mit ihm wird versucht, eine bestimmte Gruppe von Substanzen auf unfachliche Weise zu spezifizieren. Es gibt in Oesterreich derzeit 20.000 Abhaengige von illegalen Substanzen, 110.000 Medikamentenabhaengige und 330.000 Alkoholabhaengige. Ueber 60 Prozent der OesterreicherInnen konsumieren regelmaessig, das heisst regelmaessig mehrmals pro Monat, Alkohol, bei Cannabis sind es etwa fuenf Prozent. In der Gruppe der problematischen illegalen Substanzen bewegt sich der regelmaessige Konsum bei Heroin und Kokain im Promillebereich, bei den Designerdrogen liegt er bei 2 Prozent der Bevoelkerung. Nach der Art des Konsums koennen drei Gruppen unterschieden werden. Die groesste Gruppe bei allen Substanzen konsumiert kontrolliert. Eine weitere Gruppe ist jene mit riskantem, staendigem Konsum. Dabei handelt es sich in der Regel um Menschen mit psychosozialen Beeintraechtigungen, Stoerungen und Verstoerungen unterschiedlichster Art. Sie sind nicht abhaengig. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit ein Problem darstellen. Dann gibt es die kleine Gruppe von Abhaengigen im Sinne der medizinischen Indikation und im Sinne der medizinischen Diagnose und Behandlungsfaehigkeit. Alle drei Gruppen konsumieren die gleichen Substanzen, unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer Merkmale sehr stark. Eine besonders schwierige Gruppe in Bezug auf die Verkehrssicherheit sind die Polytoxikomanen. Sie sind aber jene, die in der Regel Grenzwerte nicht erreichen und meist legale Medikamente konsumiert haben. Problematisch ist bei ihnen nicht die Dosierung der Einzelsubstanz, sondern der polytoxikomane Gebrauch von Substanzen. Die groessten Probleme fuer die Verkehrssicherheit und fuer die Gesundheitspolitik bereiten die Mischkonsumenten von Alkohol und anderen psychotropen Substanzen, legalen und illegalen. Niemand hat ein Interesse daran, dass Menschen, die nicht verkehrsfaehig sind, am Strassenverkehr teilnehmen. In der gegenwaertigen Diskussion besteht jedoch keine Klarheit darueber, dass Nachweis und Wirkung einer Substanz nicht dasselbe sind. Unklar ist auch, was der aktuelle Entwurf zur 21. Novelle der Strassenverkehrsordnung bezweckt. Bei genauem Hinsehen muss man zum Schluss kommen, dass es in ihm nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Drogenpolitik geht. Die Polizei kann schon jetzt verkehrsbeeintraechtigte Fahrer am Weiterfahren hindern. Wenn es um die Frage geht, was danach passiert, kommt das bestehende Fuehrerscheingesetz zum Tragen. Dazu gehoert eine Fuehrerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, die ein differenziertes Instrumentarium fuer den Umgang mit Fahrern enthaelt, die von Alkohol, Sucht- oder Arzneimitteln abhaengig sind. Es wurde in der Praxis offensichtlich nie angewandt. Fuer die Verkehrssicherheit ist nicht relevant, warum jemand verkehrsbeeintraechtigt ist. Vielmehr ist entscheidend herauszufinden, dass jemand verkehrsbeeintraechtigt ist und in diesem Fall darf es keine Rolle spielen, ob eine Substanz legal oder illegal ist. Dann geht es nur um die Frage, wie die Substanz wirkt und wie die Auswirkungen dieser Wirkung sind. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD-Nummer D346597. (KfV/A)

  • Authors:
    • HACKER, P
  • Publication Date: 2001

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01195393
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 4:05PM