Naturnahe Entwaesserung von Verkehrsflaechen in Siedlungen: erlaubnisfrei in Bayern

Der Regenabfluss von Strassen darf in Bayern seit dem Jahr 2000 in vielen Faellen erlaubnisfrei versickert oder in oberirdische Gewaesser eingeleitet werden. Dabei sind die "Niederschlagswasserfreistellungsverordnung" und die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser zu beachten. Bei der Entscheidung fuer Massnahmen und ihrer Planung stehen uebergeordnete wasserwirtschaftliche Ziele im Vordergrund, die in den Beispielen der Broschuere vorbildlich verwirklicht wurden: (1) geringe Versiegelung von Flaechen, (2) Erhaltung des Gleichgewichts zwischen Verdunstung, Versickerung und Abfluss, (3) Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewaesser vor Schadstoffen, (4) kostenguenstige und auf Dauer funktionstuechtige Entwaesserungsanlagen, (5) Erhoehung der Lebensqualitaet der Anwohner durch naturnahe Gestaltung. Im Leitfaden lassen sich mit praktischen Hinweisen, Checklisten und Beratungsadressen Antworten darauf finden, welche Massnahmen lokal umsetzbar und wirtschaftlich verhaeltnismaessig sind.

  • Corporate Authors:

    BAYERISCHES LANDESAMT FUER UMWELT

    BUERGERMEISTER-ULRICH-STR. 160
    AUGSBURG,   DEUTSCHLAND BR  D-86179
  • Authors:
    • MEISSNER, E
    • NADLER, A
    • ROSENZWEIG, G
  • Publication Date: 2005

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 40S

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01181376
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 10:19AM