B 2.5 Diabetes mellitus

Im vorliegenden Abschnitt wird zunaechst die Klassifikation des Diabetes mellitus vorgenommen. Es gibt den Typ-1- und Typ-2-Diabetes sowie spezifische Diabetes-Typen wie Gestationsdiabetes. Es folgen ein kurzer Abschnitt zur Epidemiologie und ein ausfuehrlicher zum klinischen Bild. Abschliessend wird die Kraftfahreignung bei Diabetes mellitus behandelt. Der Diabetes mellitus ist eine endokrine Funktionsstoerung, die primaer durch die Hyperglykaemie (Unterzuckerung) und im Verlauf durch akute und chronische Stoffwechselkomplikationen gekennzeichnet ist. Einerseits findet sich unbehandelt oder ohne adaequate Therapie eine anhaltende Hyperglykaemie, die eine schwere Beeintraechtigung des gesamten Organismus mit direktem Einfluss auf die Fahrtauglichkeit darstellt, andererseits besteht unter einer Therapie mit Insulin die grundsaetzliche Gefahr ploetzlich auftretender Hypoglykaemien. Auch die Folgeerkrankungen - Mikro- und Makroangiopathien sowie Neuropathie - koennen die aktive Teilnahme am Strassenverkehr einschraenken oder unmoeglich machen. Nach Ziffer 5 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 4 wird angenommen, dass im Umgang mit der Erkrankung informierte Diabetiker bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter einer Therapie geeignet oder zumindest bedingt geeignet sind, Kfz der Gruppe 1 sicher zu fuehren. Insulinbehandelte Diabetiker sind jedoch in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Fuehren von Kfz der Gruppe 2 gerecht zu werden. Eine Entscheidungshilfe fuer die Begutachtung der Kraftfahrereignung stellen die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung dar. Fuer alle mit Insulin oder insulinotropen Substanzen behandelten Diabetiker (Typ 1 und Typ 2) gilt, dass sie vom Grundsatz her hypoglykaemiegefaehrdet sind. Durch eine umfassende Schulung, sorgfaeltige Stoffwechseleinstellung und regelmaessige Selbstkontrollen laesst sich dieses Risiko weitgehend minimieren. Bei der Diagnoseerstellung muessen Aerzte auf die potenziellen Gefahren bei der Teilnahme am Strassenverkehr hinweisen. Auch Diabetiker sind verpflichtet, vor Fahrtantritt die eigene Fahrfaehigkeit zu beurteilen. Dabei haben sie Vorsichtsmassnahmen wie Mitfuehren aller Utensilien zur Blutglukoseselbstkontrolle und Therapiefuehrung einzuhalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353923. (KfV/A)

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01179822
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 978-3-7691-0490-5
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 5:34PM