Rechtsschutz gegen Massnahmen der Verwaltung - Erschwerter Rechtsschutz durch Regelungsdefizite in der Fahrerlaubnisverordnung, insbesondere bei Drogenauffaelligkeit -

Haben die Feststellungen eines Sachverhaltes, wie etwa die Teilnahme am Strassenverkehr unter Drogeneinfluss, zu einer Sanktion gefuehrt, und erweist sich der Kraftfahrzeugfuehrer auf Grund der Feststellungen als ungeeignet zum Fuehren von Kraftfahrzeugen, ist ihm in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Anerkennung belastender Massnahmen zur Gefahrenabwehr, die auf einem mit Sanktionen geahndeten Sachverhalt beruhen, sollte ausdruecklich klargestellt werden. Die Regelungen zur Gutachtenanforderung durch die Fahrerlaubnisbehoerden sind teilweise unklar. Durch eine Benennung der Kriterien, die in formeller Hinsicht bei einer Gutachtenaufforderung zu beachten sind, koennte dem entgegengewirkt werden. Ferner waere eine selbststaendige gerichtliche Ueberpruefbarkeit der Gutachtenaufforderung fuer den Betroffenen wuenschenswert. Auch bezueglich der medizinisch-psychologischen Untersuchung bei Verdacht auf gelegentlichen Cannabiskonsum oder bei der Frage nach der Konsumfrequenz besteht Klaerungsbedarf. Die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung, die ein medizinisches Gutachten tabellenartig mit Regelungswirkung umsetzt, ist praxisuntauglich, da sie ein zu umfangreiches medizinisches Vorverstaendnis voraussetzt, was zu haeufigen Fehlinterpretationen fuehrt. Insbesondere bei der Bewertung von Cannabisauffaelligkeiten bestehen Auslegungsschwierigkeiten. Hierbei stechen Schwierigkeiten bei der Feststellung von Konsummustern, bei der Frage nach der Festlegung von Grenzwerten oder bei der falschen Anwendung der genannten Tabelle hervor. Juristische Unklarheiten herrschen auch im Bereich der harten Drogen. Schliesslich fehlen klare gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach deren Verlust wegen Drogenkonsums. Referat, gehalten im Arbeitskreis III "Rechtsschutz gegen Massnahmen der Verwaltung" (Leitung: Haus,K-L) des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2006 in Goslar.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 362-7
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01178704
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 5:09PM