Zum Rechtlichen Gehoer bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rechtliches Gehoer bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sollte durch die nach dem Gesetz vorgeschriebene vierfache Pruefung des Ordnungswidrigkeiten-Vorwurfs eigentlich gewaehrt sein. Allerdings sieht die Praxis vielfach anders aus, da gleich mehrere und ueberlastete Instanzen sich auf die Pruefung der Vorinstanz verlassen. Offenbar wird Rechtsschutz in derartigen Massenverfahren nur oberflaechlich und unwillig gewaehrt. Um dem abzuhelfen sollte rechtliches Gehoer wieder, wie frueher durchaus ueblich, sofort gewaehrt werden, indem bei alltaeglichen Vorfaellen wie Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten der mutmassliche Verkehrssuender gleich nach der Ordnungswidrigkeit "herausgewunken" und mit dem Vorwurf konfrontiert wird.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01177642
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 4:32PM