Drogen im Strassenverkehr - neue Entwicklungen

Bis heute gibt es keine Grenzwerte der absoluten Fahruntuechtigkeit nach Drogen- oder Medikamentenkonsum. In einem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 21.12.2004 ist ausgefuehrt, dass nach Cannabis-Konsum laut wissenschaftlichen Untersuchungen eine Einschraenkung der Fahrtuechtigkeit erst bei einer THC-Konzentration von ueber 1 ng/ml angenommen werden kann. Die Grenzwertkommission hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2005 als Bedingung fuer den sicheren THC-Nachweis einstimmig eine Bestimmungsgrenze groesser 1 ng/ml festgelegt und den Wert 1 ng/ml als Entscheidungsgrenze (cut-off) bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird ueber eine Untersuchung in den Niederlanden berichtet, bei der nach kontrolliertem Cannabiskonsum Leistungstests durchgefuehrt wurden, die Anforderungen an Fahrzeuglenker im Strassenverkehr entsprechen. Die Ergebnisse, die im Einzelnen eroertert werden, haben eindrucksvoll bestaetigt, dass bei Messwerten unter 1 ng/ml keine Einbussen mehr erkennbar waren. Fuer die uebrigen in der Anlage 2 zu Paragraf 24a Strassenverkehrsgesetz aufgelisteten Substanzen empfiehlt die Grenzwertkommission folgende Werte als Sanktionsuntergrenze: Morphin 10 ng/ml, Benzoylecgonin 75 ng/ml, MDMA (Ecstasy) 25 ng /ml, MDE 25 ng/ml, Amphetamin 25 ng/ml. Vorgeschlagen wird die Aufnahme von Methamphetamin in die oben erwaehnte Substanzenliste, da in juengster Zeit Sicherstellungen der Substanz in groesseren Mengen erfolgten. Zur Feststellung eines mehr als nur gelegentlichen Cannabis-Konsums kann ein THC-COOH-Wert von 150 ng/ml als sicherer Nachweis gelten, wenn die Blutprobe nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum abgenommen wurde. Referat, gehalten im Arbeitskreis VI "Drogen im Strassenverkehr - neue Entwicklungen" (Leitung: Boenke,O) des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2006 in Goslar.

  • Authors:
    • MOELLER, M R
  • Publication Date: 2006

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01177086
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 4:20PM