Zwischenhaftung in der Praxis

Der Beitrag befasst sich mit der Problematik der Haftung zwischen aufeinanderfolgenden Schichten im Korrosionsschutz von Stahl- und Stahlverbundbruecken. Fachtechnisch wird diese Haftung mit Zwischenhaftung bezeichnet. Ausfuehrungen werden im Wesentlichen gemacht zu Planung, Ausschreibung, Baudurchfuehrung und Abrechnung und zwar ausschliesslich beim Neubau von Bruecken. In den letzten Jahren hat es verschiedene Schadensfaelle gegeben, bei denen es zu grossflaechigem Abblaettern der Deckbeschichtungen kam. Zurueckgefuehrt wurden diese Schaeden auf eine ungenuegende Haftung zwischen der Deckschicht aus Polyurethan und der Grundbeschichtung aus Epoxidharz. Die Hersteller der Beschichtungsmaterialien aeusserten jedoch zu den Schadensfaellen widerspruechliche Meinungen. Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Pruefvorschriften TL/TP KOR-Stahlbauten enthalten Regelungen zu den Nachweisen bei Zwischenbeschichtungen, die bei den Zulassungspruefungen gefordert werden. Trotz Einhaltung der Anforderungen kam es zu den Schadensfaellen, die zu Unsicherheiten bei laufenden Bauvorhaben und letztlich zum Anmelden von Bedenken durch den Auftragnehmer gegen die vorgesehene Ausfuehrung fuehrten. Kontrovers wird dabei insbesondere das Sweepen als Reinigungsverfahren fuer die Zwischenbeschichtung diskutiert. Einerseits wird das Sweepen empfohlen, andererseits wird es als technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar angesehen und soll Hauptursache der Schaeden sein. Diese Situation fuehrte zu Problemen bei der Ausschreibung. Fuer kuenftige Ausschreibungen schlaegt der Autor einen modifizierten Ausschreibungstext vor, durch den grossflaechiges Sweepen verboten wird und es nur in Ausnahmefaellen bei kleinen Flaechen angewendet werden darf. Mit dem Angebot sollte zudem vom Auftraggeber unter den Bieterangaben das gewaehlte Beschichtungssystem einschliesslich des darauf abgestimmten Reinigungsverfahrens bei Zwischenhaftung abgefordert werden. Nur in begruendeten Ausnahmefaellen sollte auf Alternativen zurueckgegriffen werden, zum Beispiel Ersatz der Zwischenbeschichtung durch Polyurethan oder Teilung der PUR-Deckschicht in einen Werksteil und in einen auf der Baustelle aufzubringenden Teil. Siehe auch Gesamtaufnahme des Expertengespraechs, ITRD-Nummer D365315.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01175861
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 3:18PM