54. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 27.-29-1.2016

Berichtet wird ueber die Ansprachen und Vortraege des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2016 in Goslar und es werden die in den Arbeitskreisen besprochenen Themen sowie die Empfehlungen vorgestellt. Im Arbeitskreis I wurden moderne beziehungsweise alternative Messmethoden zur Feststellung der Alkoholisierung eines Straftaeters ueber die Blutprobe behandelt, wie es schon der Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. Im Arbeitskreis II wurde die Frage eroertert, ob ein Fahreignungsgutachten grundsaetzlich schon unterhalb der Grenze von 1,6 Promille anzuordnen ist. Denn bedingt durch unterschiedliche Rechtsauslegungen durch die Gerichte hierzu kommt es derzeit zu unterschiedlicher Rechtsanwendung. Des Weiteren wurde diskutiert, ob die Einfuehrung eines Alkohol-Interlock ein Mittel darstellen kann, um die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens zu vermeiden. Im Arbeitskreis III wurde die Abwicklung von Personenschaeden in Bezug auf die anfallenden Steuern behandelt. Denn soweit das Unfallopfer Schadenersatz erhaelt und diesen zu versteuern hat, sollten ihm diese Belastungen ersetzt werden. Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses war Thema im Arbeitskreis IV. Dazu wurde die bisherige Diskussion ueber Moeglichkeiten der Beschleunigung aufgenommen, praxistaugliche Wege gesucht und moderne technische und organisatorische Massnahmen eroertert. Der Arbeitskreis V befasste sich mit den Aenderungen, die durch das neue Mess- und Eichgesetz zum 01.01.2015 in Deutschland eingetreten sind. Ein Konformitaetsverfahren hat das bisher festgelegte Zulassungsverfahren fuer Messgeraete, die beispielsweise zur Geschwindigkeitsmessung im Strassenverkehr eingsetzt sind, abgeloest. Diskutiert wurden die praktischen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick fuer die Einordnung des privatrechtlich geprueften Geraete fuer das "standardisierte Messverfahren". Mit den divergierenden Auffassungen zur Nutzung einer sogenannten Dashcam in Fahrzeugen befasste sich der Arbeitskreis VI. Denn die Videoaufzeichnung kann zur einer erheblichen Beeintraechtigung von Persoenlichkeitsrechten fuehren. Diskutiert wurden verfassungs-, datenschutz- und prozessrechtliche Aspekte, auch mit Blick auf andere Laender. Der Arbeitskreis VII befasste sich mit der geplanten Reform des Fahrlehrerrechts. Behandelt wurden unter anderem die Ausbildung und Beschaeftigung von Fahrlehrern. Im Arbeitskreis VIII ging es um Probleme mit Mega-Containerschiffen in der Seeschifffahrt. Angesprochen wurden Sicherheitsaspekte wie die Ladungssicherung und -deklaration, das Navigieren im Revier und das Unfallmanagement.

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  • Supplemental Notes:
    • Zum 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2016 sind ausserdem folgende Beitraege erschienen: Nathow,U: 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar. Bericht ueber die Eroeffnungsveranstaltung und die Arbeitskreise, in: Blutalkohol, 2016, vol. 53, issue 2, pp 103-9; Wehrl,M: 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar, in: Deutsches Autorecht, 2016, vol. 86, issue 3, pp 125-8; 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016 - Empfehlungen der Arbeitskreise, in: Polizei, vol. 107, issue 6, pp 176-7; Der Verkehrsjurist, 2016, issue 1, pp 1-5; Brieler,P: 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar, in: Verkehrszeichen, 2016, vol. 32, issue 1, pp 30-5; 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar - Empfehlungen, in: ZFS, 2016, vol. 37, issue 3, pp 122-4.
  • Authors:
    • Born, W
  • Publication Date: 2016-3

Language

  • German

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  • Accession Number: 01607595
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 11 2016 10:13AM