Ein fahrbarer Datensatz. Datenschutzrechtliche Probleme im modernen Auto

Moderne Fahrzeuge sind vernetzt, sollen in Zukunft autonom fahren koennen und sind eines der bedeutendsten Aushaengeschilder im Zeitalter von "Big Data". Da die Fahrzeuge durch die dauerhafte Vernetzung voraussichtlich ihre Funktion als privater Rueckzugsort verlieren werden, muessen neue Ansaetze fuer den Datenschutz der Betroffenen gefunden werden. Dargelegt werden die nationalen und europaeischen Regelungen zum Datenschutz. Waehrend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die sogenannten Inhaltsdaten schuetzt, so schuetzt das Telemediengesetz (TMG) die sogenannten Verkehrsdaten oder Metadaten. Im europaeischen Rahmen schuetzt wiederum die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG die Inhaltsdaten, die EU-Richtlinie 2002/58/EG die Verkehrsdaten. Voraussichtlich im Jahr 2016 soll die europaeische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft treten. Der Beitrag gibt einen Ueberblick darueber, welche Daten anfallen und gespeichert werden, welche Interessen der beteiligten Parteien in Bezug auf die Daten bestehen, welche datenschutzrechtliche Relevanz (Personenbezug) sich ergibt und welcher Interessenausgleich stattfinden finden koennte (zum Beispiel mittels Anonymisierung und Pseudonymisierung). Ein wesentlicher Problemfaktor ist die Verwischung der Grenzen zwischen verantwortlicher Stelle und Betroffenen im Kontext des vernetzten Autos (wem gehoeren die Daten?). Des Weiteren stehen die "klassischen" datenschutzrechtlichen Ziele der Datensparsamkeit und Transparenz im diametralen Widerspruch zu den wirtschaftlichen Interessen. Auch spielt der Unterschied im Umgang mit dem Datenschutz zwischen den USA und Deutschland beziehungsweise Europa eine grosse Rolle; gleichzeitig erfaehrt das Thema Datenschutz in Politik und Oeffentlichkeit zunehmend mehr Wahrnehmung. Loesungsmoeglichkeiten muessen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen moeglichst lueckenlos schuetzen ohne sich automatisch gegen neue Systeme, Technologien und Konzepte zu positionieren. Wettbewerbsnachteile am globalen Markt sollten moeglichst verhindert werden. Eine sachgerechte Loesung koennte in den Ansaetzen "privacy by design" und "privacy by default" liegen. "Privacy by design" umschreibt die Idee, bereits bei der Konzeption neuer Entwicklungen etwaige datenschutzrechtliche Probleme herauszuarbeiten und den Grundsatz der Datensparsamkeit anzuwenden. "Privacy by default" beschreibt den Ansatz, bei neuer Technik die Voreinstellungen ("default settings") so zu konfigurieren, dass ein Grundschutz verfuegbar ist. Auch mit Hilfe komplexer, technischer Verfahren, so ein Report der European Agency for Network und Information Security (ENISA) aus dem Jahr 2015, koennen sensible Inhaltsdaten behandelt werden, um Rueckschluesse auf natuerliche Personen zu verhindern. Ebenso koennte sich die (deutsche) Automobilbranche auf gemeinsame Verhaltensregeln einigen, die einer legislativen Entwicklung auf europaeischer Ebene sinnvoll vorgreifen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 617-22
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01590892
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Feb 24 2016 9:16AM