Videoueberwachung aus Fahrzeugen

Anlaesslich eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.08.2014 (AN 4 K 13.01634) zum Einsatz sogenannter Dashcams (hier eine Frontscheibenkamera) wird der Frage nachgegangen, ob dadurch gefolgert werden kann, dass ihr Einsatz im oeffentlichen Bereich, den sie waehrend der Autofahrt laufend aufnehmen, tatsaechlich zulaessig sei. Der Klaeger fertigte damit Bildaufnahmen an, die im Falle eines Verkehrsunfalls oder -verstosses zu Beweiszwecken dienen sollten und das Geraet ueberschrieb die Aufnahmen in regelmaessigen Abstaenden. Das Landesamt fuer Datenschutz hatte ihm den Einsatz untersagt, was durch das Urteil aufgehoben wurde. Eroertert werden die Aufhebungsgruende sowie die materielle Beurteilung der Untersagensverfuegung. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es datenschutzrechtlich unzulaessig ist, mit Dashcams in oeffentlich zugaenglichen Bereichen zum Zweck einer moeglichen Unfalldokumentation zu filmen. Das Recht der Verkehrsteilnehmer, sich in der Oeffentlichkeit aufzuhalten, ohne ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoueberwachung gemacht zu werden, ueberwiege das Interesse des einzelnen Autofahrers, im Falle eines Unfalls ueber eine Videoaufnahme als Beweismittel zu verfuegen. Das Bayerische Landesamt fuer Datenschutzaufsicht hat eine Pruefung in jedem Fall angekuendigt, in dem die Weitergabe solcher Videofilme an Polizei oder Versicherung bekannt wird. Das Landesamt hat in diesem Zusammenhang auf den Bussgeldrahmen bis zu 300.000 Euro hingewiesen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 171-4
  • Serial:
    • Strassenverkehrsrecht
    • Volume: 15
    • Issue Number: 5
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01593629
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Mar 15 2016 10:14AM