Europaeischer Fuehrerscheintourismus. Umsetzung der 3. EU-Fuehrerscheinrichtlinie, Probleme und Loesungen

Um die (rechtlich legale) Moeglichkeit des Fuehrerscheintourismus zu beenden hat der europaeische Gesetzgeber unter Aufhebung der 2. Fuehrerscheinrichtlinie die 3. Fuehrerscheinrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/126/EG) erlassen und gleichzeitig die vielzaehligen Fuehrerscheinmuster innerhalb der Europaeischen Union und des Europaeischen Wirtschaftsraums vereinheitlicht. Des Weiteren wurde eine Modifikation der Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung vorgenommen. Dargelegt werden die Ausnahmen vom Grundsatz zur gegenseitigen Anerkennung und dabei insbesondere die zwei Faelle behandelt, die in der Praxis von Bedeutung sind: 1. Wenn zuvor in dem aufnehmenden Mitgliedsstaat eine Negativentscheidung getroffen wurde und damit eine Sperre fuer die (Neu-) Erteilung der Fahrerlaubnis verhaengt wurde und die neue EU-/ EWR-Fahrerlaubnis innerhalb der Sperrfrist erteilt wurde. 2. Wenn die EU-/ EWR-Fahrerlaubnis unter Missachtung des Wohnsitzerfordernisses gemaess Artikel 12 der EU-Richtlinie 2006/126/EG erteilt wurde. Mit der 3. Fuehrerscheinrichtlinie sind auch die Fahrerlaubnisklassen sowie einige Voraussetzungen fuer die Erteilung einer Fahrerlaubnis harmonisiert worden. Nicht erfasst durch die Harmonisierungen wird der Bereich der charakterlichen Eignung, auch die Zuordnung einzelner Maengel zu einem Eignungsbereich sei nicht immer zweifelsfrei moeglich. Insoweit draenge es sich geradezu auf, den Bereich der charakterlichen Eignung sowie den Gesamtbereich der Untersuchung und Beurteilung der Eignung zu harmonisieren. Zur wirksamen Unterbindung des Fuehrerscheintourismus seien verschiedene Loesungsansaetze auf Unionsebene und auch nationaler Ebene denkbar. Eine wirksame Moeglichkeit zur Unterbindung seien laengere Sperren fuer ungeeignete Personen wie beispielsweise in Frankreich oder Grossbritannien. Gesetzliche Sperren muessten allerdings mit der Moeglichkeit einhergehen, die Sperren vorzeitig aufheben zu lassen. Die Voraussetzungen fuer die Aufhebung der Sperre sollten inhaltsgleich mit den Voraussetzungen fuer die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Nachweis von Eignung und gegebenenfalls Befaehigung) sein.

  • Availability:
  • Supplemental Notes:
    • Geaenderte Fassung des gehaltenen Vortrags erschienen in: Blutalkohol, 2015, volume 52, issue 2, pp 120-9. Ebenfalls erschienen in: Strassenverkehrsrecht, 2015, volume 15, issue 9, pp 366-72.
  • Corporate Authors:

    Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie fuer Verkehrswissenschaft - e.V.

    Baron-Voght-Strasse 106a
    Hamburg,   Germany  22607
  • Authors:
    • Plate, D
  • Publication Date: 2015

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 25-36
  • Monograph Title: 53. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2015

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01586895
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08665-9
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 14 2016 11:36AM