Neue Entwicklungen im maritimen Umweltschutzrecht - Global - Europaeisch - Probleme der nationalen Umsetzung - Arbeitskreis VIII

Die Empfehlungen des Arbeitskreises VIII (Leitung: Ehlers,P) des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2015 umfassen folgende Punkte: Der Arbeitskreis begruesst, dass im Bereich der Seeschifffahrt bereits ein weitreichendes Regelwerk zum Schutz der Meeresumwelt existiert. Darauf aufbauend haelt es der Arbeitskreis fuer erforderlich, den Meeresumweltschutz weiter voranzutreiben. Der Arbeitskreis bekraeftigt die Feststellungen des 46. Deutschen Verkehrsgerichtags (VGT) 2008, dass angesichts der Internationalitaet der Seeschifffahrt weltweit gleiche, von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zu beschliessende Standards gelten muessen. Regionale Regelungen, insbesondere der Europaischen Union, sollten der Harmonisierung der Umsetzung internationaler Regelungen dienen, nicht jedoch weitergehende Anforderungen begruenden, die zu Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen fuehren koennen. Der Arbeitskreis begruesst die Bemuehungen zur Reduzierung von Schiffsabgasen, insbesondere den Schwefel-Grenzwert von 0,1 %, der seit dem 1.1.2015 fuer Schiffstreibstoffe in Nord- und Ostsee sowie den nordamerikanischen Ueberwachungsgebieten gilt. Es muss sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Grenzwerte sowohl in den Haefen als auch auf See effizient ueberwacht wird. Wenn Abgasreinigungssysteme (Scrubber) an Bord von Schiffen eingesetzt werden, sollten kuenftig Systeme verwendet werden, die die Gewaesser nicht mit schadstoffhaltigen Rueckstaenden belasten. Der Arbeitskreis nimmt mit grosser Besorgnis die zunehmende Vermuellung der Meere zur Kenntnis. Auch wenn die illegale Einleitung von Schiffsmuell daran nur einen geringeren Anteil hat, ist ein effektives System der Muellvermeidung und des Abfallmanagements geboten. Um die Kontrollmoeglichkeiten zum Verbleib des Schiffsmuells zu verbessern, sollte die Muellverbrennung an Bord auf Ausnahmen beschraenkt sein. Die Kosten fuer die Muellentsorgung sollten generell in die Hafengebuehren eingerechnet werden. Der Arbeitskreis erwartet, dass das Ballastwasser-Uebereinkommen von 2004 in Kuerze international in Kraft treten wird. Bereits zugelassene und eingebaute Ballastwasser-Behandlungssysteme sollten Bestandsschutz geniessen. Die Umsetzung sollte nach international einheitlichen Grundsaetzen erfolgen und Ausnahmen vom Einleitverbot fuer Ballastwasser streng begrenzt werden. Zur Schaffung und Bereitstellung einer zuverlaessigen und transparenten Datenbasis fuer die biologische Risikoabschaetzung sind zusaetzliche Anstrengungen erforderlich. Massnahmen zum Meeresumweltschutz in der Seeschifffahrt sollten so ergriffen werden, dass fuer die Betroffenen ausreichende Planungssicherheit besteht. (A)

  • Availability:
  • Corporate Authors:

    Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie fuer Verkehrswissenschaft - e.V.

    Baron-Voght-Strasse 106a
    Hamburg,   Germany  22607
  • Authors:
    • Guntermann, W
    • Kowallik, U
    • Ziebarth, N
  • Publication Date: 2015

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 353-73
  • Monograph Title: 53. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2015

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01586906
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08665-9
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 14 2016 11:36AM