Der "Tausendfuessler" in Duesseldorf, Hochbruecke und Baudenkmal

Vorgestellt wird das Gutachten, das Grundlage fuer den Abriss der Hochstrasse Jan-Wellem-Platz (Tausendfuessler) in Duesseldorf war. Das in den Jahren 1960 bis 1962 errichtete Bauwerk war aufgrund verschiedener kultur- und bauhistorischer sowie staedtebaulicher Besonderheiten in die Denkmalliste der Stadt Duesseldorf aufgenommen worden. Trotzdem sollte es im Zuge der Umgestaltung des Stadtquartiers "Koebogen" abgerissen werden. Da das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes Rheinland vehement fuer den Erhalt des Bauwerks eintrat, die Stadt Duesseldorf es jedoch abreissen wollte, musste das Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) als oberste Denkmalbehoerde eine Entscheidung treffen. Als Grundlage fuer diese Entscheidung wurde ein Gutachten ueber den Bauwerkszustand, die notwendigen Instandsetzungs- und Verstaerkungsmassnahmen, die Kosten und die Auswirkungen der Instandsetzungs- und Verstaerkungsmassnahmen auf die Denkmalwuerdigkeit sowie die baulich-gestalterische Konstruktion in Auftrag gegeben. Die Bauwerksuntersuchung ergab verschiedene Defizite bei der Dauerhaftigkeit und Tragfaehigkeit des Bauwerks. Um die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu gewaehrleisten waren nach dem Gutachten eine umfangreiche Instandsetzung sowie Verstaerkungsmassnahmen zur Ertuechtigung des Bauwerks erforderlich. Bei den Ertuechtigungsmassnahmen wurden zwei Varianten untersucht. Die grundhafte Ertuechtigung (Variante 1) umfasste neue Kappen einschliesslich Schutzeinrichtungen, zusaetzliche Vorspannung sowie Instandsetzungsmassnahmen an Abdichtung, Belag, Lagern, Uebergangskonstruktionen und an den Ueber- und Unterbauten. Die erweiterte Verstaerkung nach Variante 2 sah ausserdem eine Verlaengerung der Kragarme mit zusaetzlichen Spanngliedern in Querrichtung und die Anordnung externer Spannglieder in Laengsrichtung vor. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Aspekte wurde fuer beide Varianten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach den RI-WI-BRUE des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgefuehrt. Zusaetzlich wurde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch die Variante "Ersatzneubau" untersucht. Die kapitalisierten Kosten der drei Varianten lagen mit Werten zwischen circa 19,25 und 21,62 Millionen Euro dicht beieinander. Das Gutachten bringt zum Ausdruck, dass eine Erhaltung des Bauwerks nicht empfohlen werden kann. Begruendet wird das im Wesentlichen dadurch, dass sich die Instandsetzungs- und Ertuechtigungsmassnahmen nicht denkmalvertraeglich realisieren liessen und dass die Kosten bei einer ganzheitlichen Bewertung und Risikoanalyse wirtschaftlich nicht mehr darstellbar waeren. Die Visualisierungen der Erhaltungsmassnahmen sollen zeigen, dass diese nicht denkmalvertraeglich sind. Aus den Bildern laesst sich das jedoch nicht zwingend herleiten. Letztlich wurde jedoch der Abriss dieses kulturhistorisch einmaligen, denkmalgeschuetzten Brueckenbauwerks beschlossen.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01514578
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Feb 19 2014 11:14AM