Anhaenger-Streitfragen entschieden

Im Beitrag unter dem Titel "Anhaenger-Streitfragen" hat der Autor in DAR vol. 77 (2008), Heft 11, pp 671-73 ueber divergierende Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle und des OLG Hamburg zur Frage des Innenausgleichs zwischen den Haltern von Zugfahrzeug und Anhaenger berichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist mit seinem Urteil (IV ZR 279/08) vom 27.10.2010 keinem OLG gefolgt, sondern hat entschieden, dass eine Doppelversicherung besteht, mit der Konsequenz einer haelftigen Teilung. Entscheidend fuer dieses Ergebnis sind keine richterlichen Interpretationen, sondern gesetzgeberische Normierungen, die im Zuge der Modernisierung des Schadenersatzrechts im Jahr 2002 durch Aenderungen der Paragrafen 7, 17, 18 Strassenverkehrsgesetz (StVG) eingefuehrt wurden, mit der Folge, dass grundsaetzlich alle KfZ-Anhaenger als Fahrzeuge mit Betriebsgefahr gelten. Im Schadenfall aendert sich nach dem Urteil des BGH fuer geschaedigte Dritte nichts; sie koennen sich wahlweise an die Versicherer des Zugfahrzeugs und des Anhaengers wenden, die identisch sein koennen, aber nicht sein muessen. Im Ausland gilt unveraendert, dass in der Regel allein der Versicherer des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen werden kann. Konsequenzen durch die gesamtschuldnerische Solidaritaet eroeffnen sich vor allem fuer die Anhaenger-Versicherer, die bisher auf recht niedrigem Niveau Versicherungen angeboten haben, und die zukuenftig darauf achten werden, dass alle Fahrzeuge desselben Halters bei ihnen versichert sind, um im Schadenfall die Kontrolle ueber die Ausgaben zu behalten.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 71-3
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01471815
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Feb 5 2013 9:12AM