Das "HWS-Schleudertrauma" aus orthopaedischer Sicht - Stand 2008

Eine Verletzung, also eine strukturelle Laesion kann nach einer Grundregel der Orthopaedie nur bei einem Missverhaeltnis zwischen der einwirkenden biomechanischen Belastung und der Belastbarkeit auftreten. Der Harmlosigkeitsgrenze kommt dabei eine untergeordnete Bedeutung zu. Aus medizinischer Sicht spiegelt sich diese Idee auch im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2003 wieder. Zur gutachterlichen Beurteilung einer Verletzung ist aus diesem Grund auch immer mindestens eine medizinische Begutachtung erforderlich. Nach Ansicht der Verfasser ist deswegen die Beauftragung lediglich eines technischen Sachverstaendigen demnach auch in juristischer Hinsicht nicht in Ordnung. Ein medizinischer Sachverstaendiger sollte nach ihrer Auffassung immer auch hinzugezogen werden. Fuer die Klaerung der Unfallursache spielt allerdings das primaere aerztliche Attest eine untergeordnete Rolle. Zu den Einzelheiten des HWS-Syndroms wird festgestellt, dass verschleissbedingte Veraenderungen im Bereich der HWS nicht grundsaetzlich die Verletzungsanfaelligkeit fuer ein HWS-Schleudertrauma erhoehen. Der Ueberraschungseffekt und eine out-of-position-Sitzposition stellen auch nicht zwangslaeufig Faktoren dar, die die Verletzung erhoehen. Ein solcher Faktor kann allerdings, abhaengig von der biomechanischen Belastung, ein Anstoss von Kopf und Schulter sein.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01326611
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 19 2011 11:19AM