FAHRUNSICHERHEIT NACH HASCHISCHKONSUM
Haschisch gehoert zwar grundsaetzlich zu den berauschenden Mitteln im Sinne des Paragraphen 316 Strafgesetzbuch. Da es jedoch derzeit keine Moeglichkeit gibt, einen dem Alkoholgenuss vergleichbaren Grenzwert festzulegen, kann die durch Haschisch bedingte Fahruntuechtigkeit nur im Einzelfall festgestellt werden. Das stoesst auf praktische und methodische Schwierigkeiten. Es kommt daher in diesen Faellen zu Freispruechen, weil selbst die relative Fahruntuechtigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann daher in der Regel nur durch die Verwaltungsbehoerde erfolgen, die jedoch erst mit erheblicher Verzoegerung taetig werden kann.Staatsanwaltschaften und Gerichte kommen insoweit ihrer Mitteilungspflicht vielfach nicht gehoerig nach. Es wird angeregt, durch eine Gesetzesaenderung das Fuehren eines Kraftfahrzeugs unter Rauschgifteinfluss auch fuer den Fall unter Strafe zu stellen, dass die relative Fahrtauglichkeit nicht nachzuweisen ist.
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Availability:
- Find a library where document is available. Order URL: http://worldcat.org/issn/09341307
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Authors:
- TRUNK, S
- Publication Date: 1991
Language
- German
Media Info
- Pagination: 258-9
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Serial:
- NZV - NEUE ZEITSCHRIFT FUER VERKEHRSRECHT
- Volume: 4
- Issue Number: 7
- Publisher: C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG
- ISSN: 0934-1307
Subject/Index Terms
- TRT Terms: Aptitude; Confiscation; Driver licenses; Driving; Drug addiction; Legal documents; Legislation; Medication; Motor reactions; Offenders; Penalties
- ITRD Terms: 2137: Arzneimittel; 1502: Bestrafung; 1500: Führerscheinentzug; 2226: Fahrtauglichkeit; 1556: Gesetzgebung; 2247: Reaktionsverhalten; 1508: Rechtsübertreter; 1547: Rechtsprechung; 2230: Süchtigkeit
- Subject Areas: Law; Security and Emergencies; I83: Accidents and the Human Factor;
Filing Info
- Accession Number: 01254256
- Record Type: Publication
- Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Files: ITRD
- Created Date: Nov 20 2010 7:07AM