ZUR RECHTLICHEN SITUATION DER PSYCHO-PHYSISCHEN BEEINTRAECHTIGUNG IM STRASSENVERKEHR

Psycho-physische Beeintraechtigungen der Verkehrstuechtigkeit koennen durch Alkoholkonsum, Medikamenten- und Suchtgifteinnahme sowie durch psychische Belastungen (Streit, Stress etc.) entstehen. Der Paragraph 5 StVO enthaelt Bestimmungen bezueglich des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand und Moeglichkeiten der Exekutive zur Kontrolle, Untersagung der Weiterfahrt, Abnahme der Fahrzeugpapiere und -schluessel etc. Weniger explizit ausgefuehrt sind die Bestimmungen hinsichtlich anderer als alkoholischer Berauschungsmittel. In Paragraph 58 StVO heisst es: "Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen koerperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag". In diesen Paragraphen interpretiert die Judikatur Erschoepfung, Muedigkeit, Streit, Uebermuedung durch Hitze und den gesamten Problembereich der Medikamente. Aus rechtlicher Sicht erscheinen die vorhandenen Regeln, welche die psychische und physische Eignung der Teilnehmer am Strassenverkehr vorschreiben, ausreichend. Gefordert wird die Einfuehrung einer periodischen aerztlichen und psychologischen Untersuchung, um Risikogruppen zu erfassen, die gesetzliche Verankerung der Gleichwertigkeit von Blut- und Atemalkoholmesswerten und die Senkung des Alkoholisierungsgrenzwertes von 0,8 auf 0,5 Promille. (Siehe IDS-Nr. 331496). (KfV/H)

  • Authors:
    • STRATIL, A
  • Publication Date: 1991-9

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01251077
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 5:40AM