HAT DIE DRITTE DEZIMALSTELLE DER EINZELWERTE BEDEUTUNG FUER DIE BERECHNUNG DES MITTELWERTES DER BAK?

Nach dem BGA-Gutachten von 1966 ist bei der Blutalkoholbestimmung der Mittelwert aus fuenf beziehungsweise vier Einzel-Analysen-Werten als der Wert zu ermitteln, der dem wahren Wert am naechsten kommt, wobei fuer den Mittelwert nur die Angabe von 2 Dezimalstellen nach der Rechtsprechung erforderlich ist. In einem Begutachtungsfall bezueglich Fahruntuechtigkeit unter Alkohol war eine BAK von 1,30 Promille zugrunde gelegt worden, die als Mittelwert aus vier Einzelmessungen unter Beruecksichtigung der 3. Dezimalstelle berechnet worden war. Waeren die 3. Dezimalstellen nicht zur Berechnung des Mittelwertes verwendet worden, haette das Ergebnis 1,29 Promille, entsprechend einem BGH-Urteil von 1978 gegen Erreichung des Grenzwertes durch Aufrundung, gelautet. Angesichts der heute moeglichen Praezision der BAK-Analyse, bei der ein Weglassen der 3. Stelle einen Verlust an Genauigkeit vermeidbarerweise bedeuten wuerde, muss diese in der Berechnung des Mittelwertes beruecksichtigt werden, um dem wahren Wert moeglichst nahe zu kommen. Titel in Englisch: Is the third decimal place a signifficant figure in computation of blood-alcohol-levels?

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 321-4
  • Serial:
    • Blutalkohol
    • Volume: 28
    • Issue Number: 5
    • Publisher: Bund gegen Alkohol im Strassenverkehr eV
    • ISSN: 0006-5250

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01249276
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 4:59AM