"SONDERRECHT" (PARAGRAPH 35 I STVO) UND "WEGERECHT" (PARAGRAPH 38 I STVO) - EINE GEGENUEBERSTELLUNG

Die Vorschriften ueber Sonderrecht (Paragraph 35 Strassenverkehrsordnung (StVO)) und Wegerechte (Paragraph 38 StVO) haben unterschiedliche Bedeutung, werden aber in der Praxis oft miteinander verwechselt. Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten treffen haeufig zusammen. Die Sonderrechte stellen Fahrer bestimmter oeffentlicher Einrichtungen von den Vorschriften der Strassenverkehrsordnung frei, jedoch muessen diese Fahrer in erhoehtem Masse darauf bedacht sein, die oeffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu beeintraechtigen. Das Wegerecht, das nur bei Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen werden kann, wendet sich an die uebrigen Verkehrsteilnehmer, die dem Wegerechtfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen haben. An Beispielen wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Polizeifahrzeuge Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen duerfen.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01243947
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 2:19AM