ERGAENZENDES GUTACHTEN ZUM EINSATZ VON LEICHTEN NAHVERKEHRSTRIEBWAGEN (LNT) IM MISCHBETRIEB MIT EBO-FAHRZEUGEN AUF EISENBAHNSTRECKEN DES OEFFENTLICHEN VERKEHRS

Mit dem FE-Projekt des BMV Nummer 70.404 "Gutachten zum Einsatz von Leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des oeffentlichen Verkehrs" vom 05.11.1993 wurde nachgewiesen, dass fuer LNT die gleiche Sicherheit im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken gewaehrleistet werden kann. Die Allgemeingueltigkeit erforderte es, von streckenbezogenen Einzelfaellen zu abstrahieren und Maximalzahlen den Berechnungen zugrunde zu legen. In einer Vielzahl von Einsaztfaellen liegen diese extremen Ausgangsbedingungen jedoch nicht vor. Zur Vermeidung aufwendiger Einzelgutachten und im Interesse einer bundesweit einheitlichen Auslegung wird das Basisgutachten erweitert beziehungsweise untersetzt. Die im Basisgutachten formulierten Forderungen werden spezifiziert, um aus der Sicht des Risikos nicht gerechtfertigte investive Massnahmen vermeiden zu koennen. Ueber die im Basisgutachten zugrundegelegte maximale Geschwindigkeit der LNT von 80 km pro Stunde hinaus werden die Bedingungen angegeben, unter denen LNT mit einer maximalen Geschwindigkeit von 90 km pro Stunde beziehungsweise 100 km pro Stunde verkehren duerfen.