DER ENTWURF DER VERORDNUNG ZU PARAGRAPH 40 (2) BIMSCHG IN DER GUTACHTERLICHEN PRAXIS

Mit der geplanten Verordnung zu Paragraph 40 Absatz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) traegt der Gesetzgeber der Notwendigkeit einer Begrenzung luftverunreinigender Stoffe aus dem Verkehrsbereich Rechnung. Die im Entwurf vorliegende Verordnung legt Konzentrationswerte fuer NO2, Benzol und Russ fest, bei deren Ueberschreiten unter anderem verkehrsbeschraenkende Massnahmen zu pruefen sind. Anstelle von ganzjaehrigen Messungen wird ein Erhebungsansatz mit reduziertem zeitlichen und finanziellen Aufwand vorgestellt, wie er in der Umgebung eines Autobahnkreuzes an zwei Messstellen durchgefuehrt wurde. Die Korrelation der kfz-bedingten Komponenten zu Kohlenmonoxid wird dargestellt und dient zur Pruefung der Repraesentanz der Messungen. Fuer Russ wird an einer Messstelle der Beurteilungswert zu 93 Prozent ausgeschoepft, waehrend die Belastung an der anderen Messstelle beziehungsweise durch die anderen Komponenten auf niedrigem bis mittlerem Niveau liegt. Das vorgestellte Messkonzept ermoeglicht in vielen Faellen bei hinreichender Aussagesicherheit eine schnelle und kostenguenstige Gefahrenabschaetzung im Sinne der Beurteilungswerte nach dem Verordnungsentwurf zu Paragraph 40 Absatz 2 BImSchG. Aktuelle Aufgaben der Messtechnik in der Luftreinhaltung - Kolloquium der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN, Heidelberg, 2. bis 4. Juni 1993.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 499-505
  • Serial:
    • VDI-Berichte
    • Issue Number: 1059
    • Publisher: VDI Verlag GmbH
    • ISSN: 0083-5560

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01237567
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 11:14PM