BENZOL- UND RUSS-MESSPROGRAMM IN GROESSEREN STAEDTEN

Das Bayerische Landesamt fuer Umweltschutz ist laut Paragraph 40 Absatz 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ermaechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen den Kraftfahrzeugverkehr zu beschraenken oder zu verbieten, wenn es dies aus lufthygienischer Sicht fuer geboten haelt. Durch eine Rechtsverordnung sollen Konzentrationswerte sowie Mess- und Beurteilungsverfahren bestimmt werden. Im vorliegenden Entwurf fuer eine solche Verordnung ueber die Festlegung von Konzentrationswerten werden Benzol, Russ und Stickstoffoxid als Leitkomponenten fuer den Einfluss des Kfz-Verkehrs auf die lufthygienische Situation genannt und Werte vorgegeben. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, mit der Ermittlung der Kenngroessen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung zu Paragraph 40 Absatz 2 BImSchG zu beginnen.Das Bayerische Staatsministerium fuer Landesentwicklung und Umweltfragen beauftragte aus diesem Grund das Bayerische Landesamt fuer Umweltschutz (LfU) im Rahmen der Grundlagenermittlung mit der Durchfuehrung eines Sonder-Immissionsmessprogramms. Insgesamt wurden 105 Messpunkte in den 20 groessten bayerischen Staedten ausgewaehlt, an denen seit Sommer 1994 fuer die Dauer eines Jahres Monatsmittelwerte von Benzol, Russ und Stickstoffoxid bestimmt werden.

  • Authors:
    • RABL, P
    • PRECHTL, F
  • Publication Date: 1995

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01234188
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 9:31PM