Gesetzesaenderung des Suchtmittelnachweises im Strassenverkehr in Oesterreich

Seit dem 01.01.2003 ist in Oesterreich die so genannte "Drogennovelle 2002, Bundesgesetzblatt I Nummer 128/2002", eine neue Bestimmung hinsichtlich der Feststellung der Fahruntuechtigkeit durch Suchtgifte und deren verwaltungsstrafrechliche Folgen, in Kraft getreten. Besteht hinreichender Verdacht einer Fahrt unter Suchtmitteleinfluss ist der Fahrzeugfuehrer einem Arzt zuzufuehren, der nunmehr entsprechend seiner Einschaetzung eine Blutprobe abnimmt. Eine zwangsweise Abnahme ist jedoch nach wie vor entgegen den Bestimmungen beispielsweise in Deutschland nicht moeglich. Hingegen wird die Verweigerung als Verwaltungsuebertretung mit einer Geldstrafe von EURO 1.162 bis EURO 5.813 geahndet und wird mit einer Fahruntuechtigkeit gleichgestellt. Ein Grenzwert entsprechend den Alkoholwerten wird fuer Suchtmittel nicht angenommen. Beitrag zum Themenbereich II "Alkohol, Drogen, Medikamente" der 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Magdeburg, 20. bis 23. Maerz 2003. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD-Nummer D352701.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01204528
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 8:02PM