Was kommt in der EU auf die Ingenieure zu? - Der EU-Gerichtshof wird nationale Regeln gegen den freien Wettbewerb auf die Dauer nicht mehr zulassen

In der "Einheitlichen Europaeischen Akte (EEA)" hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Das bedeutet auch fuer Ingenieure, dass nationale Beschraenkungen gegen den freien Wettbewerb auf die Dauer nicht mehr zugelassen sein werden. Aus den Grundsaetzen der Arbeitnehmerfreizuegigkeit, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit ergeben sich fuer Ingenieure insbesondere folgende Probleme: Standesspezifisches Berufsrecht, wie zum Beispiel Gebuehrenordnungen, Standesordnungen und Werbebeschraenkungen werden als wettbewerbsbeschraenkend und damit revisionsbeduerftig eingestuft. Die Haftungsverantwortung soll auch fuer Ingenieurleistungen erheblich ausgeweitet werden. Die im gesamten Wirtschaftsraum der EU uebliche Regionalbindung der Auftragsvergabe sowie die freihaendige Vergabe von Bauleistungen insbesondere durch die oeffentliche Hand entsprechen nicht dem angestrebten merkantilen Wettbewerbsverstaendnis.

  • Authors:
    • OBERLANDER, W
    • VORBECK, V
  • Publication Date: 1997

Language

  • German

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Subject/Index Terms

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  • Accession Number: 01197619
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 5:05PM