"Kontrollsystem zum Geburtstag" oder Peter Cerwenka und die Festschrift, ein Gegensatz?

Vorgestellt wird ein Oekokontrollsystem fuer Transporteure. Es wurde im Rahmen des oesterreichischen Fachverbandes fuer das Gueterbefoerderungsgewerbe erarbeitet und soll den Transportunternehmen im Umgang mit dem Oekopunktesystem behilflich sein. Das Kontrollsystem umfasst ein Kontrollbuch mit einem Systemhandbuch fuer Transporteure und Basisinformationen zum Oekopunktesystem sowie ein Oekopunkte-Merkblatt fuer Lenker. Das Kontrollbuch behandelt die rechtlichen Grundlagen und die administrative Handhabung des Oekopunktesystems. Im Juli 2001 wurde eine Novelle des Gueterbefoerderungsgesetzes beschlossen, mit der die Oekopunkte-Bestimmungen verschaerft wurden. Paragraph 9 des Gueterbefoerderungsgesetzes verpflichtet Transporteur und Fahrer, sich vor Antritt der Fahrt zu vergewissern, ob ausreichend Punkte auf dem Konto vorhanden sind und ob der Umweltdatentraeger funktioniert. Um die gesetzlich geforderte Zuverlaessigkeit zu wahren, muessen die Gueterkraftverkehrsunternehmer organisatorische Massnahmen treffen. Es muss verhindert werden, dass allfaellige Verstoesse von der Verwaltungsbehoerde nicht als schwerwiegend eingestuft werden koennen, da dies den Entzug der "EU-Lizenz" und der Gewerbeberechtigung zur Folge haette. Das Oekopunktesystem wurde 1992 auf Grund eines Vertrags zwischen Oesterreich und der EG eingefuehrt. Das grundsaetzliche Ziel ist es, den Schadstoffausstoss der im Transit durch Oesterreich verkehrenden Lkw ueber 7,5 Tonnen Gesamtgewicht um 60 Prozent auf 40 Prozent des Basisjahres 1991 zu reduzieren. Mit dem Beitritt Oesterreichs zur EU wurde es in leicht veraenderter Form als Protokoll Nummer 9 in den Beitrittsvertrag Oesterreichs aufgenommen. Dabei verpflichtete sich Oesterreich, das bis dahin mit Papiermarken administrierte Oekopunktesystem elektronisch zu handhaben. Derzeit nehmen 19 Staaten am Oekopunktesystem teil. Fuer alle anderen Staaten gilt nach wie vor auch im Transitverkehr das System der bilateralen Fahrgenehmigungen. Am elektronischen Oekopunktesystem nehmen neben Oesterreich auch Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien, Daenemark und Griechenland teil. Ein Unternehmen, das am elektronischen Oekopunktesystem teilnehmen will, muss zuerst als Unternehmen in der Datenbank bei der zustaendigen Landesregierung registriert werden. Anschliessend muss das fuer den Transit vorgesehene Fahrzeug bei der Landesregierung im elektronischen Datanbanksystem registriert werden. Dann kann ein Umweltdatentraeger gekauft und bei einer Initialisierungsstelle initialisiert und eingebaut werden. Fuer jedes Fahrzeug ist das sogenannte COP-Dokument notwendig. Es bestaetigt den Schadstoffausstoss des im Fahrzeug eingebauten Motors. Bei der Landesregierung ist auf Grund der Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung die Zuteilung von Oekopunkten zu beantragen. Fuer den Umweltdatentraeger hat sich die englische Ausdrucksweise Eco-Tag durchgesetzt. Dieses hat einen grossen Bedienungsknopf und zwei Kontrolldioden eingebaut. Beim Papieroekosystem ist keine Registrierung bei der Landesregierung erforderlich, es muessen lediglich die Oekopunkte beantragt werden. Mit der Auflistung jener Fahrten, die oekopunktebefreit sind, und weiteren Hinweisen wird das Kontrollbuch beendet. Das Oekopunkte-Merkblatt fuer Lenker fuehrt an, was Lenker bei Oekofahrten zu beruecksichtigen haben. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD-Nummer D346630. (KfV/A)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 17-28
  • Monograph Title: Perspektiven der Verkehrssystemplanung. Festschrift fuer Peter Cerwenka
  • Serial:
    • IVS-SCHRIFTEN
    • Issue Number: 14
    • Publisher: OESTERREICHISCHER KUNST- UND KULTURVERLAG

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01195857
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 3-85437-237-X
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 4:15PM