Typische Haftungsquoten bei Verkehrsunfaellen

Bereits 1988 ist eine Quotentabelle veroeffentlicht worden, nach der der Haftungsanteil mehrerer Unfallbeteiligter geregelt werden sollte, wenn die Unfalleinzelheiten nicht geklaert sind und die Haftung allein aus der Betriebsgefahr und dem Anscheinsbeweis hergeleitet wird. Die auch als "Muenchener Quotentabelle" bezeichnete Zusammenstellung erschien nach den Erfahrungen der inzwischen verflossenen Zeit und geaenderter Rechtsprechung revisionsbeduerftig. Angefuehrt sind die Quoten fuer Unfaelle beim Anfahren vom Strassenrand, beim Auffahren, beim Fahrbahnwechsel, im Gegenverkehr, im Kreuzungs- und Querverkehr, bei Geschwindigkeitsueberschreitungen, beim Ueberholen, beim Tueroeffnen, auf Parkplaetzen, beim Wenden, bei Unfaellen mit Beteiligung von Sonderfahrzeugen, Radfahrern, Fussgaengern, Tieren, Strassen- und Eisenbahnen, bei Nichtbenutzen des Sicherheitsgurts oder Schutzhelms, bei Alkoholbeteiligung und bei Stuerzen in oeffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Moeglichkeiten sind zudem noch unterteilt. Fuer die Quotenbestimmung sind jeweils Gerichtsentscheidungen angefuehrt.

  • Availability:
  • Authors:
    • BRUESEKEN, W
    • KRUMBHOLZ, H
    • THIERMANN, A
  • Publication Date: 2000

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01186512
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 12:38PM