Zuendsperre - ein neuer Weg zur Alkoholpraevention? - Wegfahrsperre: Ueberfluessige Eigentums- und Freiheitsbeschraenkung oder notwendiger Schutz?

Im Hinblick auf den Einbau einer Wegfahrsperre sind grundrechtliche Vorgaben zu beachten. Der staatlich verordnete Einbau stellt einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht und in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar, da er nicht verhaeltnismaessig ist. Ausserdem liegt ein Verstoss der Niederlassungsfreiheit vor, soweit dadurch unternehmerische Aktivitaeten von Staatsangehoerigen anderer EU-Staaten beeintraechtigt werden. Ein Verstoss gegen das Freizuegigkeitsrecht koennte wohl gerechtfertigt sein, ein Verstoss gegen die allgemeine Handlungsfreiheit liegt nicht vor. Es liegt kein Verstoss gegen grundrechtliche Schutzpflichten des Staates vor. Fuer alkoholauffaellige Fahrer waere bei einer verwaltungsrechtlichen Verknuepfung mit dem Fahrerlaubnisrecht eine Beschraenkung der Fahrerlaubnis auf das Fuehren von Kraftfahrzeugen mit Wegfahrsperren moeglich. Moegliche datenschutzrechtliche Implikationen in diesem Zusammenhang, etwa durch die Eintragung der Massnahme im Fuehrerschein, sind verhaeltnismaessig und muessen hingenommen werden. Referat, gehalten im Arbeitskreis V "Zuendsperre - ein neuer Weg zur Alkoholpraevention?" (Leitung: Schoech,H) des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2007 in Goslar.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 144-53
  • Serial:
    • Blutalkohol
    • Volume: 44
    • Issue Number: 3
    • Publisher: Bund gegen Alkohol im Strassenverkehr eV
    • ISSN: 0006-5250

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01083640
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 7 2008 10:38AM