Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die geplante Anhebung der Bussgelder fuer Verkehrsordnungswidrigkeiten muss kritisch geprueft werden. Insbesondere bedarf die Behauptung, die Bussgelder haetten ihre Abschreckungsfunktion verloren, einer Ueberpruefung anhand empirischer Daten. Speziell hinsichtlich der Vergehen unter Alkoholeinfluss ist wegen ruecklaeufiger Zahlen keine Entwicklung zu erkennen, die eine Anhebung der Bussgeldsaetze rechtfertigen wuerde. Eine drastische Erhoehung der Bussgelder erscheint auch insofern fraglich, als dass kein absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt und hierin ein gewisser Widerspruch zu einer schaerferen Ahndung besteht. Bezueglich der Geschwindigkeitsueberschreitungen ist zwar eine Zunahme zu erkennen, allerdings ist auch hier eine massiv hoehere Bussgeldahndung nicht nachvollziehbar, wenn nach wie vor auf den Autobahnen keine im internationalen Vergleich uebliche Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht. Da auch das reale Haushaltseinkommen in den letzten Jahren gesunken ist, ist ein Verlust der Abschreckungsfunktion nicht zu erkennen. Eine Anhebung der Sanktionen wuerde darueber hinaus zu einer weiteren Mehrbelastung der Gerichte fuehren, da Betroffene bei derart hohen wie den geforderten Bussgeldern eher dagegen vorgehen wuerden. Insofern koennte als Moeglichkeit der Entlastung der Gerichte eine Staerkung des Opportunitaetsprinzips, insbesondere in behoerdlichen Verfahren, angedacht werden. Siehe auch Beitraege zum Arbeitskreis IV des 45. Verkehrsgerichtstag 2007, ITRD-Nummern D360706 bis D360708.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01083635
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 7 2008 10:35AM