Partikelanzahlmessungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung

Schäden, Verschleiß oder Manipulationen an Dieselpartikelfiltern (DPF) können mit dem aktuellen Prüfverfahren (Trübungsmessung) im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung (AU) nur bedingt festgestellt werden. Die Überprüfung der Partikelanzahlemissionen (PN) erhöht die Aussagekraft über die Funktion des DPF deutlich. Deshalb wurde im Rahmen einer Änderung der Richtlinie zur Durchführung der Untersuchung der Abgase (AU-Rili) von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (siehe Verkehrsblatt, 2017, Jahrgang/volume 71, Heft/issue 19, pp 852-8) eine Partikelanzahlmessung für Kompressionszündungsmotoren im Rahmen der AU zum 01.01.2021 angekündigt. Eine Messprozedur wurde im Zuge dieser Ankündigung noch nicht festgelegt. Die Messprozedur, sowie weitere Randbedingungen, wie zum Beispiel die Anforderungen an die PN-Messgeräte und deren Rückführbarkeit, sind aktuell in der Entwicklung. Eine Messprozedur zum Erfassen der PN-Emissionen des zu prüfenden Fahrzeuges wurde in einer ersten Studie vom TÜV Hessen erarbeitet (Prüfbericht Nummer TÜH TB 2018 - 042.00). In der folgenden Studie („Monitoring nach neu entwickelter Messprozedur", Abschlussbericht) wurde die entwickelte und angepasste Messprozedur auf Durchführbarkeit in Prüfstellen und Werkstätten an 450 Pkw und 50 Lkw beziehungsweise schweren Nutzfahrzeugen (SNF) validiert. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als Vorlage und Entscheidungshilfe für die Änderung der AU-Richtlinie dienen, in der die Messprozedur gesetzlich vorgeschrieben wird. Die in der ersten Studie erarbeitete Messprozedur sieht eine PN-Messung im Leerlauf vor. Die Messzeit im Leerlauf besteht aus 3 Phasen über je 35 Sekunden, aus welchen jeweils der PN-Mittelwert gebildet wird. Die Messzeit wurde nach einer Umfrage des Auftraggebers bei verschiedenen Institutionen auf je 60 Sekunden geändert. Der vorgeschlagene Grenzwert beträgt für diese Messprozedur 250.000 #/cm3. Die Messung der Partikelanzahl mit der vorgegebenen Messprozedur wird mit dem Ziel durchgeführt, die Anwendbarkeit in Werkstätten und Prüfstellen zu beurteilen und zu validieren. Die Partikelanzahl-Messgeräte wurden vom Auftraggeber vorab benannt. Es werden Geräte verwendet, welche nach dem Kondensationsverfahren (CPC) arbeiten und ein Gerät, das nach dem Diffusion Charging (DC) Prinzip arbeitet. Die Messungen der Monitoringstudie bestätigen die Anwendbarkeit der Messprozedur im Leerlauf mit einer vorgelagerten Drehzahlanhebung. Anpassungspotenzial gibt es bei den vorgegebenen Zeiten der einzelnen Phasen der Messprozedur. So kann die Messzeit verkürzt werden, ohne dass die Aussagekraft der Ergebnisse verringert wird. Zudem ist ein „Fast Pass“ sinnvoll, um Fahrzeuge mit geringen PN-Emissionen schneller prüfen zu können.

  • Record URL:
  • Supplemental Notes:
    • Fachveröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu den Studien "Monitoring nach neu entwickelter Messprozedur" und zum "Prüfbericht Nummer TÜH TB 2018 - 042.00".
  • Corporate Authors:

    Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

    Brüderstraße 53
    Bergisch Gladbach,   Germany  51427
  • Authors:
    • Schneider, F
    • Hahn, H
    • Schmidt, H
    • Kuhls, M
    • Langwald, F
    • Wecking, M
    • Müller, G
    • Kleemann, S
    • Ost, T
    • Mathies, K
  • Publication Date: 2020-5

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Web
  • Features: Figures; References; Tables;
  • Pagination: 61+142p

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01933829
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 16 2024 9:41AM