Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zahlreicher Verkehrsverstöße ohne Erfassung im Fahreignungsregister

Einem Fahrer, der innerhalb eines Jahres mindestens 174 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen hat, davon mindestens 159 Parkverstöße, ohne dass es zu Eintragungen im Punktesystem kam, wurde durch die Fahrerlaubnisbehörde der Führerschein entzogen. Gerichtlich wurde die Rechtmäßigkeit dieser Entziehung bestätigt. Rechtsgrundlage für den Fahrerlaubnisentzug war Paragraf 3 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit Paragraf 46 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Es wird der Frage nachgegangen, ob im konkreten Fall tatsächlich fehlende Eignung des Fahrers vorliegt oder Tatsachen, die Bedenken in Bezug auf die Fahreignung des Fahrers begründen. Festgestellt wird, dass im konkreten Fall von begründeten Bedenken gegen die Fahreignung auszugehen sei, weshalb die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens angezeigt gewesen wäre.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01895726
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 10 2023 11:37AM