Die "OWi-Unfallflucht"

Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt das Verhalten der Unfallbeteiligten nach einem Unfall detailliert und verpflichtend vor. Die Beschreibung ist umfangreicher, als aus Paragraf 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bekannt. Die Vorschrift des Paragrafen 34 StVO kommt in der Praxis selten eigenständig im Bußgeldverfahren zur Anwendung, kann aber relevant werden, wenn ein Strafverfahren zur Unfallflucht gemäß Paragraf 142 StGB kurz vor dem Freispruch steht: dann wird ein Bußgeld aufgrund fahrlässigen Verhaltens ermöglicht. Angesichts der tatbestandlichen Nähe zu Paragraf 142 StGB, welcher schwerwiegende Rechtsfolgen androht, muss auch im Rahmen des Paragrafen 34 StVO eine Vorsatzannahme durch die Verteidigung abgewehrt werden. Vorgestellt wird der Inhalt von Paragraf 34 StVO; das Merkmal "Unfall" und der Normadressat "Beteiligter eines Unfalls" werden näher behandelt sowie die in der Norm geforderten Pflichten kurz erläutert und abschließend wird auf Prozessuales aus der Praxis eingegangen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 241-4
  • Serial:
    • Straßenverkehrsrecht
    • Volume: 23
    • Issue Number: 7
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01895729
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 10 2023 11:37AM