Zulässigkeit von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge und möglicher Datenschutzverstoß beim Fotografieren von Falschparkern auf Radwegen

Erörtert wird zum einen, inwiefern die Errichtung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge in Innenstadtlagen baurechtlich unzulässig sein kann. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 31.03.2022 entschieden, dass im konkreten Fall in Bezug auf den Lärmschutz in der Nacht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme anzuwenden ist. Zum anderen geht es um die Übermittlung von Bildaufnahmen zu Parkverstößen, beispielsweise von Falschparkern auf Fuß- und Radwegen: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 02.11.2022 darüber entschieden, ob die übermittelten Bilder eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) darstellen. Entschieden wurde, dass den Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern stattgegeben wird, denn es handle sich um eine rechtmäßige Datenverarbeitung. Die Urteilsbegründung dazu liegt noch nicht vor und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 55-8
  • Serial:
    • Straßenverkehrsrecht
    • Volume: 23
    • Issue Number: 2
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01879065
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 11 2023 9:18AM