Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Anordnung einer MPU bei weniger als 1,6 Promille. Probleme bei der faktischen Umsetzung durch die Fahrerlaubnisbehörden
Mit Urteil vom 17.03.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass bei weniger als 1,6 Promille Blutalkoholgehalt (BAK), nämlich ab 1,1 Promille und fehlenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung von Fahreignungszweifeln beizubringen ist. Dies gilt auch, wenn es sich um eine einmalige Trunkenheitsfahrt handelt, denn die fehlenden Ausfallerscheinungen sprechen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung (Annahme von Alkoholmissbrauch) und eine damit einhergehende Wiederholungsgefahr. Das Urteil hat in der Praxis Auswirkungen auf die Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden: Während ab 1,6 Promille oder mehr zwingend ein Fahreignungsgutachten anzuordnen ist, und ein Gutachten bei einmaligem Verstoß unter 1,1 Promille fast immer ausgeschlossen ist, bereiten Fälle einmaliger Trunkenheitsfahrer Schwierigkeiten, wenn der festgestellte BAK zwischen 1,1 und 1,59 Promille liegt. Geschlossen wird, dass den (fehlenden) Ausfallerscheinungen bei einmaliger Trunkenheitsfahrt in diesem Promillebereich eine besondere Bedeutung zukommt. Festgestellt wird, dass die Polizei und der untersuchende Arzt vielfältige Feststellungen und Kombinationen von Feststellungen zu den Ausfallerscheinungen machen können, die den Behörden keine klare Definition oder Handlungsanweisung erlauben, in welchen Fällen eine MPU anzuordnen ist. Daher werde es voraussichtlich zu zahlreichen gerichtlich überprüften Gutachten-Anordnungen kommen, die gegebenenfalls eine grobe Orientierung für die Behörden darstellen könnten. Insgesamt sei eine Vielzahl unterschiedlichster Entscheidungen in Bezug auf diese Thematik zu befürchten.
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Availability:
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Authors:
- Götte, C
- Publication Date: 2023-1
Language
- German
Media Info
- Media Type: Print
- Features: References;
- Pagination: pp 14-9
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Serial:
- Blutalkohol
- Volume: 60
- Issue Number: 1
- Publisher: Bund gegen Alkohol im Strassenverkehr eV
- ISSN: 0006-5250
Subject/Index Terms
- ITRD Terms: 1553: Blutalkoholgehalt; 8125: Deutschland; 2226: Fahreignung; 1534: Gesetzesdurchführung; 1528: Gutachten; 1547: Rechtsprechung; 2231: Trunkenheit
- Subject Areas: I83: UNFALL UND MENSCH;
Filing Info
- Accession Number: 01875554
- Record Type: Publication
- Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Files: ITRD
- Created Date: Mar 14 2023 8:54AM