Das Bundesverwaltungsgericht, das mobile Halteverbot und die Abschleppkosten

Erörtert wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens und kostenrechtlichen Inanspruchnahme des Betroffenen eines mobilen Halteverbots, der davon erst verspätet Kenntnis nimmt. Konkret geht es um Fälle, bei denen Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen ursprünglich rechtmäßig abgestellt waren, die Halter sodann jedoch beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Behandlung im Krankenhaus nicht davon Kenntnis genommen hatten, dass ein privater Umzug oder ein Straßenfest anstand, welche mit dem Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern einhergingen (unter anderem Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16). Eingegangen wird auch auf den Beginn der Widerspruchsfrist nach Paragraf 58 II Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Verkehrszeichen, hier bezogen auf das mobile Halteverbot. Es wird kritisch Stellung zur Rechtsprechung genommen, und zwar zur öffentlichen Bekanntgabe durch Aufstellen des Verkehrsschildes "Halteverbot", zur Bekanntgabe und Wirksamkeit gegenüber dem Fahrzeughalter, der nicht anwesend ist, sowie zum Abschleppen als Vollstreckungsmaßnahme durch Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme. Des Weiteren wird die unmittelbare Ausführung des Abschleppens durch die Polizei diskutiert, ebenso wie der abschließende Leistungsbescheid an den Betroffenen mit der Aufforderung der Kostentragung. Es wird zusammengefasst, dass die Rechtsprechung des BVerwG zur Bekanntgabe des - vom Fahrer / Halter verspätet zur Kenntnis genommenen - mobilen Halteverbotsschildes nicht überzeuge. Außerdem erleichterten unterschiedliche Bekanntgabegebegriffe für Verkehrszeichen in der Rechtsprechung nicht die Verständlichkeit der gerichtlichen Argumentation des BVerwG. Das Rechtsinstitut der unmittelbaren Ausführung sollte in solchen Fällen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Insbesondere bei privaten Sondernutzungen der Straße sei die Belastung des Halters mit den Abschleppkosten als problematisch zu bezeichnen.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01715905
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 9 2019 12:11PM