MPU: Entgelte sind frei

In Deutschland gibt es aktuell keine bundesweit einheitlichen Entgelte für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung setzen ihre Entgelte für die einzelnen Untersuchungsanlässe sowie ihren Umgang mit mehrfachen Fragestellungen selbst fest. Da es sich bei der Tätigkeit der Begutachtungsstellen nicht um eine behördliche oder eine staatsentlastende Tätigkeit handelt, liegt rechtlich gesehen auch keine Gebühr vor. Deshalb wurde die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GeBOSt) nur noch mit einer Übergangsfrist bis zum 31.07.2018 zugelassen; die Erarbeitung einer neuen Entgeltordnung ist durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) aktuell auch nicht geplant. Aufgrund der "Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)" bestehen Vorgaben und Möglichkeiten, um Nachteile zu Lasten der Betroffenen - beispielsweise bei den einzuhaltenden Fristen - oder zu Lasten der Verkehrssicherheit zu vermeiden.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: Figures; References;
  • Pagination: pp 14-8
  • Serial:
    • Verkehrsdienst
    • Volume: 64
    • Issue Number: 1
    • Publisher: Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH
    • ISSN: 0341-4388

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01709845
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jul 1 2019 9:38AM