Rasen im Straßenverkehr. Die aktuelle Rechtslage zur Strafbarkeit des Einzeltäters

Mittlerweile ist ein Jahr vergangen seit der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch (StGB) zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen geändert hat. Auf Kritik stößt in der Literatur insbesondere Paragraf 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB. Als problematisch wird der Tatbestand deshalb betrachtet, weil er Einzeltäter erfasst, die „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ rasen. Ziel des Gesetzgebers war es, möglichst alle Facetten von Rennen im Straßenverkehr zu erfassen und diese unter Strafe zu stellen. Es wird kritisiert, dass durch diese Verortung bei den „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ vielmehr tatbestandliche Unsicherheit geschaffen wurde, die Tatbestandsvoraussetzung der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" erscheine rechtlich wenig greifbar. Nun ist es Aufgabe der Gerichte, das Tatbestandsmerkmal der Rennabsicht mit Leben zu füllen. Anknüpfend an den Beitrag von Ruhs (siehe AN 01685032) wird die seither ergangene Rechtsprechung dargestellt. Es sind nur sehr wenige Entscheidungen ergangen, die aufzeigen, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Frage des Bewertungsmaßstabs hinsichtlich der Rennabsicht des Einzeltäters gibt. Die Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Absicht dürften nicht zu hoch liegen, andernfalls verbleibe für die Anwendung von Paragraf 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB neben Straftatbeständen mit ganz ähnlichen Voraussetzungen kaum ein Anwendungsbereich.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 130-1
  • Serial:
    • Straßenverkehrsrecht
    • Volume: 19
    • Issue Number: 4
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01704654
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: May 15 2019 9:48AM