Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hersteller beim automatisierten Fahren

Mit der Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) vom 16.06.2017 wurden hoch- und vollautomatisierte Fahrsysteme auf deutschen Strassen zulaessig. Untersucht wird, wie sich durch diese Fahrsysteme der Fokus bei Unfaellen in Bezug auf die strafrechtliche Veraentwortlichkeit veraendern wird. Betrachtet wird dazu die strafrechtliche Haftung (natuerlicher Personen) auf Herstellerseite wegen Fahrlaessigkeit sowie die strafrechtliche Haftung des Herstellers in Dilemma-Situationen. Festgehalten wird, dass die Fahrzeughersteller strafrechtlich mehr in den Blickpunkt ruecken, da der Fahrzeugfuehrer nur das verantworten kann, was am Fahrzeug zu kontrollieren und zu beherrschen sei. Neben den Paragrafen 222, 229 (fahrlaessige Toetung, fahrlaessige Koerperverletzung) Strafgesetzbuch (StGB) koennte sich bei einer nicht allzu engen Auslegung von Paragraf 315b StGB (Gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr) die strafrechtliche Verantwortung der Herstellerseite auch bei Sachschaeden und blossen Gefaehrdungen ausweiten. Die Anforderungen an das Fahrzeug sind in Paragraf Ia Strassenverkehrsgesetz (StVG) neue Fassung und den allgemeinen Verkehrsvorschriften festgehalten. Nur wenn das Fahrzeug nach Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, in dem es in Verkehr gebracht wird, nicht den Anforderungen genuegt, handelt der Hersteller sorgfaltswidrig. Unzulaessig sei, allein aus dem Vorhandensein eines Schadens auf dessen Vorhersehbarkeit zu schliessen, allerdings treffen den Hersteller im Gegenzug nachgelagerte Produktbeobachtungs- und -betreuungspflichten. Arbeitsteilige Entwicklungs- und Produktionsprozesse in der Fahrzeugindustrie erschweren mutmasslich den Nachweis einer individuellen strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzung. Auch Dilemma-Situationen seien vermutlich in zufriedenstellender Weise loesbar, ohne dass man mit althergebrachten Grundsaetzen der Strafrechtsdogmatik brechen muesse.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 6-11
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01698582
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Mar 5 2019 5:14PM