Warndreieck: Sind Form und Vorschriften noch zeitgemaess?

Neben Warnleuchte und Warnblinkanlage gehoert das Warndreieck zu den Einrichtungen und Ausruestungsgegenstaenden, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen laut Strassenverkehrsordnung mitgefuehrt und verwendet werden muessen. Eine Studie zur Absicherung von Einsatzstellen im Verkehr hat im Jahr 2004 aufgezeigt und erlaeutert, dass - waehrend Pannenhilfsfahrzeuge beispielsweise optimal ausgeruestet seien - Feuerwehren und Polizeifahrzeuge oft nur eine Grundausruestung mitfuehrten. Seitdem haben alle mit Verkehrssicherungsarbeiten betrauten Organisationen massiv nachgebessert. Im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber hat die Strassenverkehrsordnung (StVO) dahingehend ergaenzt, dass in Pkw zusaetzlich eine Warnweste mitgefuehrt werden muss. Vorgeschlagen wird, zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen die Lichttechnik staerker zu nutzen, denn dieser komme hohe Bedeutung zu und oft seien die fahrzeugeigenen Lichtquellen nach Pannen oder Unfaellen nicht mehr einsatzbereit. So koenne beispielsweise das Mitfuehren und Verwenden einer Warnleuchte vorgeschrieben werden oder es koennten kuenftig Warndreiecke mit LED-Technik eingesetzt werden.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Pagination: pp 16-8
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01671905
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jun 11 2018 9:02AM