Die Reform des Fahrlehrerrechts oder doch nur ein Refoermchen?

Das deutsche Fahrlehrerrecht besteht in seinen Grundzuegen bereits seit dem Jahr 1969. Die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Reform ist Ergebnis jahrelanger Bemuehungen, vorrangig zur Modernisierung des Berufsbilds der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, aber auch zur Anpassung anderer Gegebenheiten, beispielsweise zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Fahrschulen. Ziele der Reform waren vor allem die Modernisierung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung, neue Zugangsvoraussetzungen fuer Bewerber um den Fahrlehrerberuf, Kooperationsmoeglichkeiten fuer Fahrschulen, Buerokratieabbau sowie die Festlegung eines Rahmens fuer eine bundeseinheitliche Fahrschulueberwachung. Dargestellt werden die Entwicklung der Reform und ihre Ergebnisse, bei der alle bisherigen Einzelvorschriften auf den Pruefstand gestellt worden sind. Zahlreiche Optimierungsbedarfe seien durch die Reform aufgegriffen worden und wuerden insgesamt zu einer Verbesserung der Situation der Fahrschulen fuehren. Abzuwarten bleibe, bei welchen Neuregelungen sich in der Praxis Fragen und Probleme ergeben koennten.

  • Availability:
  • Authors:
    • Buchardt, I
    • Ochel-Brinkschroeder, M
  • Publication Date: 2017-12

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 692-7
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01670253
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: May 24 2018 5:34PM